Potsdam () – Die aufgrund von Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichteten Sperrzonen I und II in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sollen vollständig aufgehoben werden. Die EU-Kommission habe einen entsprechenden gemeinsamen Antrag beider Länder gebilligt, teilte das Brandenburger Gesundheitsministerium am Montag mit.
Der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, habe dem Antrag ebenfalls zugestimmt. In den seit November 2021 bestehenden Sperrzonen sind dem Ministerium zufolge auf brandenburgischem Territorium keine ASP-Fälle beim Schwarzwild und auch keine ASP-Fälle bei Hausschweinen aufgetreten. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern, ist zudem nach dem 13. Oktober 2022 kein ASP-Fall mehr aufgetreten. Damit sind grundsätzliche Voraussetzungen für die Aufhebung der Sperrzonen I und II durch die EU-Kommission erfüllt, hieß es aus Potsdam.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Warnschild Afrikanische Schweinepest (Archiv) |
Zusammenfassung
- Sperrzonen I und II in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sollen aufgehoben werden
- EU-Kommission billigt gemeinsamen Antrag beider Länder
- Ständiger Veterinärausschuss der EU stimmt Antrag ebenfalls zu
- Seit November 2021 keine ASP-Fälle beim Schwarzwild und Hausschweinen in Brandenburg
- Kein ASP-Fall in Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern, seit 13. Oktober 2022
- Grundsätzliche Voraussetzungen für Aufhebung der Sperrzonen durch EU-Kommission erfüllt
Fazit
Die EU-Kommission hat die Aufhebung der Sperrzonen I und II in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg aufgrund von Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gebilligt. Seit November 2021 sind in den Sperrzonen keine ASP-Fälle beim Schwarzwild und Hausschweinen aufgetreten. Dadurch sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Aufhebung erfüllt.
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