Bundesregierung erhöht Sätze für Promotionsstipendien

() – Promotionsstipendien sollen aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten schrittweise bis zum Wintersemester 2025/2026 um 300 ansteigen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.


Konkret soll es damit jedes Jahr 100 Euro mehr geben. Ferner plant die Bundesregierung zum Wintersemester 2023/2024, die Regelförderzeit von Promotionsstipendien von zwei auf drei Jahre zu erhöhen, heißt es. Sie kann zudem einmalig um sechs Monate “aus wichtigem Grund verlängert werden, wenn dies zur Sicherung des Fördererfolgs oder der Qualität des wissenschaftlichen Arbeitens erforderlich ist”. Die Unionsfraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass Promotionsstipendien seit 2016 nicht mehr an die real gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst worden seien.

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Bundesregierung erhöht Sätze für Promotionsstipendien

Zusammenfassung

  • Promotionsstipendien sollen bis Wintersemester 2025/2026 um 300 Euro ansteigen
  • Jedes Jahr 100 Euro mehr aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten
  • Regelförderzeit von Promotionsstipendien soll ab Wintersemester 2023/2024 von zwei auf drei Jahre erhöht werden
  • Mögliche einmalige Verlängerung um sechs Monate aus wichtigem Grund
  • Promotionsstipendien seit 2016 nicht mehr an Lebenshaltungskosten angepasst

Fazit

Die Bundesregierung plant, Promotionsstipendien bis zum Wintersemester 2025/2026 schrittweise um insgesamt 300 Euro zu erhöhen, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu decken. Zusätzlich soll die Regelförderzeit für Promotionsstipendien ab dem Wintersemester 2023/2024 von zwei auf drei Jahre angehoben werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH