USA: Supreme Court kippt Förderung diskriminierter Studienbewerber

Washington () – Der Oberste Gerichtshof der USA hat mit zwei Urteilen am Donnerstag die Praxis der “Affirmative Action” an US-Universitäten untersagt. Affirmative Action bezeichnet Maßnahmen, die Personen benachteiligter sozialer Gruppen gezielt fördern und dabei über die bloße Beseitigung diskriminierender Praktiken hinausgehen.


Die rechte Mehrheit des Supreme Courts urteilte nun gegen die Harvard University und die University of North Carolina, dass “Rasse” bei der Zulassung von Studenten keine Rolle spielen dürfe und die Maßnahmen gegen die Gleichheitsschutzklausel der US-Verfassung verstoßen würden. Damit wendet sich das Gericht gegen eine jahrzehntelange Rechtsprechungspraxis und Grundsatzentscheidungen desselben Gerichts aus den Jahren 1978 und 2003. gehen davon aus, dass die Zulassungsquoten an Universitäten für ohnehin unterrepräsentierte Gruppen mit der Entscheidung drastisch fallen könnten. Das Konzept der “Affirmative Action” war im Zuge der Bürgerrechtsbewegung in den USA entwickelt worden. Ihre Ausgestaltung kann unterschiedlich aussehen: Möglich sind etwa Quoten-Regelungen oder Punktesysteme, die Diskriminierungserfahrungen als ein Kriterium unter vielen berücksichtigen.

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Bildhinweis: US-Flagge

USA: Supreme Court kippt Förderung diskriminierter Studienbewerber

Zusammenfassung

  • Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Praxis der “Affirmative Action” an US-Universitäten untersagt.
  • Affirmative Action sind Maßnahmen, die Personen benachteiligter sozialer Gruppen gezielt fördern.
  • Die größtenteils konservative Mehrheit des Gerichtshofs hat gegen die Harvard University und die University of North Carolina entschieden.
  • Laut Urteil dürfe “Rasse” bei der Zulassung von Studenten keine Rolle spielen und die bisherigen Maßnahmen würden gegen die Gleichheitsklausel der US-Verfassung verstoßen.
  • Diese Entscheidung könnte dazu führen, dass die Zulassungsquoten an Universitäiten für unterrepräsentierte Gruppen drastisch fallen.
  • Das Konzept der “Affirmative Action” wurde im Zuge der Bürgerrechtsbewegung in den USA entwickelt und kann unterschiedliche Ausgestaltungen haben, z. B. Quoten-Regelungen oder Punktesysteme.

Fazit

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Praxis der “Affirmative Action” an US-Universitäten untersagt. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die darauf abzielen, Personen benachteiligter sozialer Gruppen gezielt zu fördern. Die Urteile betreffen die Harvard University und die University of North Carolina. Der Gerichtshof urteilte, dass “Rasse” keine Rolle bei der Zulassung von Studenten spielen dürfe und die Maßnahmen gegen die Gleichheitsschutzklausel der US-Verfassung verstoßen würden. Experten befürchten, dass die Zulassungsquoten für unterrepräsentierte Gruppen an Universitäiten infolge dieser Entscheidung drastisch fallen könnten.

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