EU-Kommission sieht klaren Kartellverstoß bei Google

Brüssel () – Die EU-Kommission geht nach monatelangen Untersuchungen nun fest davon aus, dass gegen die Kartellvorschriften der Europäischen Union verstößt, indem es den im Bereich Online-Werbung verzerrt. Google begünstige seine eigenen Technologiedienste für Online-Display-Werbung zulasten konkurrierender Anbieter sowie von Werbetreibenden und Online-Verlegern, teilte die Kommission am Mittwoch mit – und setzte gleichzeitig das US- darüber in Kenntnis, was ein förmlicher Schritt in dem bereits seit 2021 laufenden Verfahren ist.


Mindestens seit 2014 missbrauche Google seine marktbeherrschende Stellung, indem es unter anderem seine eigene Werbebörse AdX zur Auswahl von Werbung auf diverse technologische Weise begünstige und damit mittlerweile zur attraktivsten Plattform in diesem Bereich gemacht habe. “Die Kommission hegt den Verdacht, dass die mutmaßlich vorsätzlichen Verhaltensweisen von Google darauf abzielten, AdX einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, und möglicherweise zur Verdrängung konkurrierender Werbebörsen (Ad exchanges) geführt haben”, hieß es in der Mitteilung. Dadurch würde die zentrale Rolle von Google auf verschiedenen Ebenen der Adtech-Branche gestärkt, sodass das Unternehmen für seine Dienste höhere Gebühren verlangen könne. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken könnten wohl nur durch die Veräußerung eines Teils der Dienste von Google ausgeräumt werden, da das Unternehmen mit seinem Ad-Server für Verleger und seinen Instrumenten für den Kauf von Werbung auf beiden Seiten des Marktes tätig und marktbeherrschend sei und zudem auch noch größte Werbebörse betreibe. Google soll nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

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EU-Kommission sieht klaren Kartellverstoß bei Google

Zusammenfassung

  • Die EU-Kommission geht davon aus, dass Google gegen Kartellvorschriften verstößt und den Wettbewerb im Bereich Online-Werbung verzerrt.
  • Google bevorzugt seine eigenen Technologiedienste für Online-Display-Werbung zulasten konkurrierender Anbieter, Werbetreibender und Online-Verleger.
  • Mindestens seit 2014 missbraucht Google seine marktbeherrschende Stellung, indem es seine eigene Werbebörse AdX begünstigt.
  • Die EU-Kommission vermutet, dass Googles Verhalten darauf abzielt, AdX einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen und möglicherweise zur Verdrängung konkurrierender Werbebörsen führt.
  • Google kann durch seine zentrale Rolle in der Adtech-Branche höhere Gebühren für seine Dienste verlangen.
  • Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken könnten möglicherweise durch die Veräußerung eines Teils von Googles Diensten ausgeräumt werden.
  • Google soll nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

Fazit

Die EU-Kommission ist nach Untersuchungen zum Schluss gekommen, dass Google gegen Kartellvorschriften der Europäischen Union verstößt, indem es den Wettbewerb im Online-Werbebereich verzerrt. Google bevorzuge seine eigenen Technologiedienste für Online-Display-Werbung und benachteilige konkurrierende Anbieter, Werbetreibende sowie Online-Verleger. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken könnten offenbar nur durch Veräußerung eines Teils der Google-Dienste ausgeräumt werden.

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