Ersatzkassen fordern "unbürokratische Lösung" für Coronaimpfungen

– Ersatzkassen fordern Kassenärztliche Vereinigungen auf, Vergütungsverhandlungen für Coronaimpfungen zügig abzuschließen
– Ärzteseite hat Honorare gefordert, die weit über denen anderer Impfungen liegen
– Neuregelung der Vergütung erforderlich, da Impfverordnung des Bundesministeriums für ausgelaufen ist
– Versicherte erhalten zunächst Rechnung von Arztpraxis, können diese bei Krankenkasse zur Erstattung einreichen
– Einigung sollte möglich sein, da nun vereinbarte Vergütungen Mehraufwand bei Coronaimpfung berücksichtigen
– Bisherige Verhandlungen haben zu Regelung in , Hamburg, , , Thüringen und Westfalen-Lippe geführt

Berlin () – Die Ersatzkassen, zu denen etwa die Techniker-Krankenkasse und Barmer gehören, fordern die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu auf, die Verhandlungen über die Vergütung für Coronaimpfungen mit einer “unbürokratischen Lösung” zügig abzuschließen. “Leider waren die Gespräche sehr schwierig, weil die Ärzteseite Honorare gefordert hat, die weit über denen anderer Impfungen liegen”, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK), am Mittwoch.


Eine Neuregelung der Vergütung für Coronaimpfungen war erforderlich, nachdem die Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum 8. April ausgelaufen war. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Bund die Kosten für die Impfung in Arztpraxen und Impfzentren übernommen und höhere Sätze als bei anderen Impfungen bezahlt. Die Versicherten erhalten nun zunächst eine Rechnung von ihrer Arztpraxis und können diese bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen – solange keine anderslautenden Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen wurde. Elsner zeigte sich optimistisch: “Da die nun vereinbarten Vergütungen auch den Mehraufwand berücksichtigen, der bei der Coronaimpfung im Vergleich zu anderen Impfungen derzeit noch entsteht, sollte einer Einigung nichts im Wege stehen.”

Bisher haben die Verhandlungen zwischen den Krankenkassenvertretern und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ergeben, dass sich gesetzlich Versicherte in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und in der Region Westfalen-Lippe gegen Vorlage ihrer elektronischen Gesundheitskarte gegen impfen lassen können.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Impfspritze mit Moderna wird aufgezogen

Ersatzkassen fordern "unbürokratische Lösung" für Coronaimpfungen

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH