Vögel füttern auf dem Balkon – ist das erlaubt?

Ob Vogelhäuschen oder die beliebten Meisenknödel, die an die Dachrinne gehängt werden, viele unterstützen die heimischen in der kalten Jahreszeit bei der Futtersuche. Die Mehrzahl derjenigen, die zur Miete wohnen, weiß aber nicht, dass Vögel füttern auf dem Balkon nur mit Beschränkungen erlaubt ist. Dazu kommt, dass nicht jede Vogelart gefüttert werden darf. Wer zur Miete wohnt und Vögel füttern will, sollte sich vorab gut informieren.

Der Vermieter hat das letzte Wort

Wer sich mit seinen Nachbarn und seinem Vermieter gut versteht, kann sich freuen. Das gute Miteinander mit den eigenen Interessen zu vereinbaren, ist aber leider nicht immer ganz so einfach. Grundsätzlich gilt: Der Mieter kann in seinen vier Wänden tun und lassen, was er möchte, vorausgesetzt, er beeinträchtigt weder die Mietsache noch die anderen Mieter. Geht die Nutzung der Wohnung jedoch über das normale Maß hinaus, dann hat der Vermieter das Recht, Grenzen zu setzen. Wenn der Mieter im Winter Vögel füttern will, muss der Vermieter so etwas nicht in jedem Fall dulden.

Vögel füttern – bei welchen Arten ist es erlaubt?

Das Landgericht hat einen Präzedenzfall geschaffen, indem die Richter einem Mieter erlaubt haben, auf dem Balkon Singvögel zu füttern und auch ein Futterhäuschen aufzustellen. Daran können weder der Vermieter noch die anderen Mieter im etwas ändern. Der Grund für die Erlaubnis, Vögel Futter anbieten zu dürfen, ist einfach: Die Verunreinigung des Balkons durch den Kot der Vögel ist ortsüblich und muss daher hingenommen werden. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen und diese Ausnahme stellen Tauben dar.

Warum dürfen Tauben nicht gefüttert werden?

Für die einen sind Tauben das Symbol des Friedens, für die anderen einfach nur „fliegende Ratten“. Aus den großen Städten sind die Vögel mit dem glänzenden Gefieder nicht mehr wegzudenken. Sie sind überall dort zu finden, wo sich viele Menschen aufhalten, denn dort finden sie ohne Probleme reichlich Nahrung. Tauben können aber Krankheiten und Parasiten übertragen, daher kann der Hausbesitzer den Mietern verbieten, Tauben auf dem Balkon zu füttern. Wer sich nicht an dieses Verbot hält, muss mit einer Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar mit einer Kündigung des Mietverhältnisses rechnen. Wer ein Vogelhäuschen aufstellt, muss auch mit dem Besuch von Tauben rechnen. Daher ist es immer besser, im Vorfeld mit dem Vermieter zu sprechen.

Was müssen die Nachbarn dulden?

Falls das Futterhäuschen für die Vögel so auf dem Balkon angebracht ist, dass der Kot oder die Reste des Futters auf den darunterliegenden Balkon fallen, dann müssen die Nachbarn so etwas nicht dulden. Damit es erst gar nicht zu Streitigkeiten mit den Nachbarn kommt, sollte stets darauf geachtet werden, dass das Vogelhäuschen nicht über die Brüstung des Balkons hinausragt.

Fazit zum Vögel füttern

Vögel im Winter zu füttern, ist eine gute Idee. Wenn der Boden gefroren ist, finden die kaum noch Nahrung und sind auf „Futterspenden“ angewiesen. Wer dabei helfen will, Meisen oder Spatzen gut durch den Winter zu bringen, sollte außerdem darauf achten, dass durch das Futterangebot keine größeren Wildvögel angelockt werden. Sollte dies jedoch der Fall sein, dann können die Nachbarn und der Vermieter klagen, wahrscheinlich werden sie damit auch Erfolg haben.

Bild: @ depositphotos.com / alexandrelaprise

Vögel füttern auf dem Balkon – ist das erlaubt?

Ulrike Dietz