Wie viel kostet eine künstliche Befruchtung?

Viele Paare träumen von einem eigenen Kind, sie können sich diesen Traum aber nicht auf natürlichem Wege erfüllen. Eine ist in der heutigen Zeit kein Tabuthema mehr. Für viele Paare, die bereits älter als 35 Jahre sind, ist es die letzte große Hoffnung, doch noch Eltern zu werden. Die Methoden für die künstliche Befruchtung sind medizinisch auf dem neusten Stand und deutlich häufiger von Erfolg gekrönt, als das noch vor einigen Jahren der Fall war. Aber wer bezahlt eigentlich die künstliche Befruchtung? Müssen die Paare selbst für die Kosten aufkommen, oder zahlen die Krankenkassen?

Wann kommt die Krankenkasse für die Kosten auf?

Nicht jedes Paar, das sich ein Kind wünscht, hat auch die finanziellen Mittel, um sich den Kinderwunsch zu erfüllen. Im Jahre 2004 gab es eine weitreichende Gesundheitsreform, von der auch die Behandlungsmethoden der künstlichen Befruchtung betroffen waren. Ab 2004 haben die Krankenkassen nur noch die der Kosten übernommen, die Paare hatten lediglich drei Versuche, um mittels künstlicher Befruchtung schwanger zu werden. Heute sieht die Lage wieder anders aus, denn unter ganz bestimmten Voraussetzungen übernehmen einige Krankenkassen die Kosten zu 100 Prozent. Andere Kassen beteiligen sich mit Zuschüssen, die in unterschiedlichen Höhen angeboten werden. Paare, die einen Zuschuss von der Kasse möchten oder vielleicht sogar eine komplette Behandlung wollen, sollten sich im Vorfeld ausführlich über die Möglichkeiten informieren.

Was kostet eine künstliche Befruchtung?

Es gibt zwei Möglichkeiten für eine künstliche Befruchtung und beide Varianten sind teuer. Fällt die Wahl auf eine In-vitro-Fertilisation, kurz IVF genannt, dann muss das Paar mit Kosten in Höhe von mindestens 2000 rechnen. Noch teurer ist die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, kurz ICSI, bei der Kosten von mindestens 2500 Euro anfallen. Diese Zahlen sind allerdings nur durchschnittliche Werte für einen einzigen Behandlungszyklus, vielfach ist die Behandlung aber um einiges teurer. Die Paare hoffen daher, dass sie die Kriterien der Krankenkassen erfüllen können, denn der Eigenanteil liegt je nach Fall bei mehr als 1000 Euro pro Versuch.

Was zahlt die Kasse?

Bei der künstlichen Befruchtung übernehmen die Krankenkassen alle Kosten für die diagnostischen Maßnahmen, die notwendig sind, um die Ursachen für die Unfruchtbarkeit zu finden. Komplett übernehmen die Kassen auch Hormonbehandlungen, nur bei der künstlichen Befruchtung selbst gibt es Einschränkungen, wenn es um die Übernahme der Kosten geht. So muss ein Paar zum Beispiel verheiratet und beide Partner müssen über 25 Jahre alt sein. Der Mann darf aber nicht älter als 50 und die Frau nicht älter als 40 Jahre sein, damit die Kassen für eine künstliche Befruchtung aufkommen. Allerdings gibt es bei den Behandlungen weitere Einschränkungen. Erfüllt das Paar alle Kriterien, dann zahlt die Kasse acht Inseminationen, ohne eine vorherige Stimulanz durch Hormone. Bei drei Inseminationen mit einer hormonellen Stimulanz oder bei drei In-vitro-Versuchen übernimmt die Kasse 50 Prozent der Kosten.

Was passiert bei einer In-vitro-Befruchtung?

Eine In-vitro-Befruchtung ist salopp gesagt, eine Zeugung im Reagenzglas oder in der Petrischale. Der Arzt entnimmt der Gebärmutter Eizellen, die dann im Labor mit den Samenzellen des Mannes zusammengeführt werden. Damit diese Form der künstlichen Befruchtung funktioniert, ist eine Hormonbehandlung notwendig, denn es sollen schließlich mehrere Eizellen reifen, die dann befruchtet werden. Die Wahrscheinlichkeit einer liegt bei dieser Methode bei rund 30 Prozent, aber in der Regel sind mehrere Versuche notwendig, um den Kinderwunsch zu erfüllen.

Den Kinderwunsch mit Insemination erfüllen

Einfacher ist eine Insemination. Bei dieser Methode entnimmt der Arzt keine Eizellen, sondern injiziert die Samenzellen direkt in die Gebärmutter. Das Ganze passiert bei einem sogenannten Spontanzyklus und die Frau kann, aber muss nicht unbedingt hormonell stimuliert werden. Teurer ist diese Behandlung mit einer Hormonstimulanz, dafür sind die Chancen, schwanger zu werden, aber auch höher. Normalerweise liegen die Chancen bei zehn Prozent und es sind daher mehrere aufwendige Behandlungen notwendig, was die Kosten natürlich in die Höhe treibt. Geeignet ist die ICSI für , deren Spermien zu wenig beweglich oder vielleicht auch deformiert sind.

Die Zahlen steigen

Laut IVF-Register lassen sich jedes Jahr rund 60.000 Paare behandeln, um mit der Hilfe von künstlicher Befruchtung ein Kind zu bekommen. Bevor der Eigenanteil für die Paare eingeführt wurde, ließen sich noch mehr Männer und Frauen behandeln, alleine 2003 waren es über 80.000 Versuche. Auch wenn IVF und ICSI teure Verfahren bei der künstlichen Befruchtung sind, es gibt immer mehr Paare, die sich so den Traum vom leiblichen Kind erfüllen. Die steigenden Zahlen haben aber auch etwas mit dem geänderten Lebensstil vieler Frauen zu tun. Galt eine Frau noch vor 40 Jahre als sogenannte Spätgebärende, wenn sie über 30 Jahre alt war, so ist es heute kein Problem mehr, mithilfe der künstlichen Befruchtung auch mit 50 noch ein Kind zu bekommen. Viele Frauen entscheiden sich zuerst für die Karriere und dann für ein Kind, vielfach durch die Hilfe einer künstlichen Befruchtung.

Die künstliche Befruchtung vor Gericht

Immer wieder müssen sich Gerichte mit dem Thema künstliche Befruchtung auseinandersetzen. Zum einen geht es um die Finanzierung und zum anderen auch um die steuerliche Seite. So bestimmte ein Gericht in München, dass ein Paar die künstliche Befruchtung als Sonderausgaben steuerlich absetzen kann, selbst dann, wenn die Frau 45 Jahre alt ist. Zudem, so das Gericht, ist es nicht notwendig, dass das Paar ein Gutachten einholt, da das Ergebnis noch ungewiss ist. Die Krankenkasse wollte den Eingriff nicht zahlen, da die Frau bereits die 45 überschritten hatte. Die Aussichten auf eine Schwangerschaft durch eine künstliche Befruchtung seien eher gering, argumentierte die Krankenkasse vor Gericht. Recht bekam jedoch das Paar und die Kasse musste zahlen. Prozesse dieser Art finden zu tausenden vor deutschen Gerichten statt und in den meisten Fällen entscheiden die Richter zugunsten der Krankenkassen. Anders sieht es bei steuerlichen Streitigkeiten aus, hier verlieren die Finanzämter oftmals.

Fazit

Für viele Paare bleibt nur die künstliche Befruchtung, um ein Kind zu bekommen. Der Weg in die Elternschaft ist schwierig und vielfach auch sehr teuer. Paare, die sich aber sehnlichst ein Kind wünschen, sollten sich gründlich informieren, mit mehreren Ärzten sprechen und vor allem Informationen bei der Krankenkasse einholen. Die modernen Methoden der künstlichen Befruchtung machen es heute immer öfter möglich, Eltern zu werden.

Bild: @ depositphotos.com / vchalup2

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Ulrike Dietz