Wer mit dem Smartphone im Internet surft und ohne weiter nachzudenken auf einen der vielen Werbebanner klickt, der kann in eine sehr teure Falle laufen. Es sind die zwielichtigen Anbieter, die Nutzer mit viel Geschick überrumpeln, denn wenn die auf ein Werbebanner klicken, dann haben sie, ohne es zu wissen, ein teures Abo abgeschlossen, das automatisch über die Handyrechnung abgebucht wird. Abofallen-Betrug heißt diese Masche, aber es gibt zum Glück ein wirksames Mittel dagegen.
Abofallen-Betrug – ein großes Problem
Wie kann es überhaupt zu diesem Abofallen-Betrug kommen? Der Abofallen-Betrug entsteht durch das sogenannte WAP-Billing-Verfahren, ein Verfahren, das im Grunde eine gute Idee ist, denn es macht das Bezahlen per Smartphone während des Surfens im Internet möglich. Eigentlich wurde das Verfahren entwickelt, um das Bestellen und Zahlen auch von kleinen Beträgen unkompliziert zu machen. Auf diese Weise können zum Beispiel Fahrkarten für den Bus oder auch Parktickets bezahlt werden, aber auch Käufe in den App-Stores werden so einfacher. Diese Methode, hinter der eine praktische Nutzung des Internets steht, haben sich aber sehr schnell auch Kriminelle zu Eigen gemacht und einen lukrativen Abofallen-Betrug auf die Beine gestellt.
Wie arbeiten die Betrüger im Internet?
Der Trick mit dem Abofallen-Betrug ist einfach, aber sehr effektiv. Wenn ein User auf ein bestimmtes Element tippt, dann wird die SIM-Karten ID-Nummer dem jeweiligen Anbieter übermittelt. So wird es einfach möglich, die Mobilfunknummer und den Provider herauszufinden und eine Abbuchung auszulösen, die dann schließlich per Rechnung beglichen wird. Betrüger nutzen dieses Verfahren aus, in dem sie zum Beispiel Klingeltöne, Gewinnspiele und Erotikdienste anbieten, mit Online-Abstimmungen arbeiten oder auch Werbebanner mit einer kostenlosen App platzieren. Wenn der Nutzer die Seite dann öffnet oder auf den Banner klickt, dann bekommt der Betrüger alle Daten und kann damit ohne Probleme abbuchen. Natürlich wird der Betroffene nicht darüber informiert, dass diese Methode nicht gesetzeskonform ist.
Wie kann man sich schützen?
Abofallen-Betrug funktioniert nur dann, wenn der User sich mit seiner SIM-Karte im Smartphone oder im Tablet über das Mobilfunknetz im Internet bewegt. Wer mit dem Smartphone ins heimische WLAN-Netz geht, der muss keine Angst vor Abzocke haben. Es kann aber auch hilfreich sein, wenn das Smartphone oder das Tablet so eingestellt sind, dass sie sich zu Hause via Heimnetzwerk verbinden. Alle Geräte, die keine SIM-Karte haben, sind vor einem Abofallen-Betrug geschützt. Ebenfalls hilfreich ist eine Drittanbietersperre, die beim Mobilfunkanbieter eingerichtet werden kann, denn dann wird es möglich, automatische Fremdabbuchungen zu unterbinden. Die Netzprovider sind per Gesetz dazu verpflichtet, diese Schutzfunktion kostenlos zur Verfügung zu stellen, allerdings nur, wenn es eine Nachfrage gibt.
Was sollte beachtet werden?
Einige Provider bieten eine komplette Blockierung an, bei anderen sind auch Teilsperrungen möglich, die nur für ganz bestimmte Bereiche gelten. Besser ist es, die Teilvariante zu wählen, denn wer sich für eine vollständige Sperrung entscheidet, der kann auch nicht mehr auf seriöse Anbieter zurückgreifen. Die Nutzer sollten also sehr genau prüfen, was für sie infrage kommt und ob es nicht eine Alternative zum WAP-Billing-Verfahren gibt. Eine dieser alternativen Möglichkeiten ist eine Geldkarte, mit der die Apps aus den Stores von Apple oder Google gekauft werden können, ohne dass dabei die persönlichen Daten hinterlegt werden müssen. Verbraucherschützer empfehlen diese Alternative vor allem für Kinder und Jugendliche, damit die Eltern bei der nächsten Handyrechnung nicht aus allen Wolken fallen.
Was tun, wenn es passiert ist?
Wer in eine Abofalle gelaufen ist, der sollte sich wehren. Für den Widerruf haben die Nutzer acht Wochen Zeit und die Beschwerde muss an den Anbieter gehen, der die Forderung stellt. Zudem muss über den Netzprovider die Überweisung gestoppt werden. Musterbriefe mit den passenden Formulierungen gibt es bei allen Verbraucherzentralen oder als Download im Netz.
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