Werbung im Briefkasten – so können sich die Bürger wehren

Die Speisekarten der Lieferdienste, die Prospekte der Discounter und auch die Zeitung für den Stadtteil – das alles ist Werbung im Briefkasten, die die meisten stört. Millionen von deutschen Briefkästen sind jeden Tag überfüllt, aber diese unerwünschten Sendungen muss niemand so einfach hinnehmen. Es gibt Möglichkeiten, sich gegen die Werbung im Briefkasten zu wehren, aber leider ist das Bemühen oftmals vergeblich. Trotzdem sollte niemand resignieren, sondern die Optionen ausschöpfen, die zur Verfügung stehen, um sich zur Wehr zu setzen.

Eine unnötige Belastung für die Umwelt

Viele ärgern sich darüber, wenn sie nach Hause kommen und der Briefkasten überquillt. Die zahlreichen Prospekte und Werbeblättchen sind nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine große Belastung für die Umwelt. Die meisten Bürger werfen die Prospekte ungelesen in die Altpapiertonne. Viele Menschen verärgert auch die Tatsache, dass viele der Zusteller beim Ausliefern nicht gerade freundlich sind. Den meisten Zusteller interessiert es nicht, dass vielleicht wichtige Dokumente im Briefkasten liegen, die nicht knicken sollten. Wie ist es möglich, die Werbung im Briefkasten zu verhindern? Eine ist ein kleines Schild mit der Aufschrift „Keine Werbung“. Jeder, der einen Briefkasten hat, kann die Zustellung von Werbematerial untersagen. Der Aufkleber ist eine sogenannte Willensbekundung, keine Werbung mehr zu bekommen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil schon 1988 klar gestellt, dass Werber und Zusteller die Aufkleber akzeptieren müssen. Der Aufkleber muss aber am Briefkasten sein, an der Haustür allein reicht er nicht aus.

Zeitungen sind keine Werbung

Während mit einem entsprechenden Aufkleber die Werbung im Briefkasten verboten ist, Gratis-Zeitungen sind weiter erlaubt. Selbst wenn viele eine Menge Werbung enthalten, gelten sie nicht als Werbung. Sie enthalten einen redaktionellen Teil und das macht sie rechtlich gesehen zu einer Zeitung. Wer keine Zeitung mit Werbebeilagen möchte, muss sich auch in diesem Fall unmissverständlich äußern. Neben dem Aufkleber „Keine Werbung“ muss es einen zweiten Aufkleber geben. Auf diesem muss stehen, dass Anzeigen- und Wochenblätter ebenfalls nicht erwünscht sind. Aus rechtlicher Sicht ist der Aufkleber „Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen einwerfen“ eindeutig und gut verständlich.

Was tun bei unerwünschter Werbung im Briefkasten?

Nicht alle Zusteller achten auf die Aufkleber und werfen die Werbung trotzdem in den Briefkasten. Das muss niemand so einfach hinnehmen. Wer sich gegen die Werbung im Briefkasten wehren möchte, kontaktiert einfach die betreffende Firma oder den Zeitungsverlag. Bei der Beschwerde ist es sinnvoll, sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zu berufen. Wichtig ist, deutlich zu sagen, dass eine weitere Zustellung nicht hingenommen wird. Die Verlage und haben die Pflicht, auf ihre Zusteller einzuwirken und den Willen der Bürger zu akzeptieren.

Wenn das alles nicht hilft, bleibt noch der juristische Weg, zum Beispiel einen Anwalt beauftragen, die Firma oder den Verlag abzumahnen, auch eine schriftliche, strafbewehrte Unterlassungserklärung ist jederzeit möglich. Bei einem solchen Klageverfahren sollte man jedoch immer den Kostenfaktor bedenken. Die Rechtslage ist eindeutig, aber das, was der Richter letztendlich urteilt, ist nicht absehbar. haben und Recht bekommen sind bekanntlich immer zweierlei Dinge, auf den Kosten sitzenbleiben will schließlich niemand.

Bild: @ depositphotos.com / germanopoli

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Ulrike Dietz