Prepaid-Karten – das ändert sich ab 1. Juli 2017

Nicht jeder möchte einen langjährigen und kauft sich lieber eine Prepaid-Karte auf Guthabenbasis. Auf dieser Weise bleiben die Kosten für das immer unter Kontrolle, denn wenn das Guthaben aufgebraucht wurde, dann kann man nur noch angerufen werden. Auch Eltern, die die Handykosten ihrer Kinder ausbremsen wollen, greifen gerne zur Prepaid-Karte. Da es die Prepaid-SIM-Karten fast überall zu kaufen gibt, gestaltet sich die Handhabung unkompliziert. Aber ab dem 1. Juli 2017 ändert sich das.

Nicht mehr ganz so einfach

Wer ab dem 1. Juli 2017 eine Prepaid-Karte für sein Handy kaufen will, der muss seinen Personalausweis vorlegen. Die Karte wird erst dann freigeschaltet, wenn die Identität des Käufers zweifelsfrei feststeht und wer im Internet eine Prepaid- kaufen möchte, der muss wie bei der Eröffnung eines Bankkontos auch, das sogenannte Post-Ident-Verfahren machen. Je nach Anbieter variieren die Verfahren und es ist auch möglich, mittels Video-Ident-Verfahren im Internet eine Karte zu kaufen.

Kampf gegen den Terror

Die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes, wie die neuen Regelungen offiziell heißen, sind ein Teil der aktuellen Anti-Terror-Gesetze. Auf diese Weise soll effektiv verhindert werden, dass Kriminelle und sogenannte Gefährder sich mithilfe von Prepaid-SIM-Karten ungestört unterhalten und neue Verbrechen oder Anschläge planen können. Bislang musste man beim Kauf einer Prepaid-Karte lediglich den Namen und die Meldeadresse angeben, aber diese Angaben wurden nicht kontrolliert.

Auf die Karte aufpassen

Wer sich eine neue Prepaid-Karte für sein Handy kauft, der sollte sehr gut auf diese Karte aufpassen, wenn sie unter dem Namen freigeschaltet worden ist. tragen eine Mitverantwortung, wenn das Handy samt Karte gestohlen wird oder verloren geht. Wird das Handy gestohlen und wenn Dritte das Handy samt der SIM-Karte für ein Verbrechen oder einen Anschlag nutzen, dann kann das für den rechtmäßigen Besitzer rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Sicherheit ist fragwürdig

Kritiker befürchten, dass ab dem 1. Juli 2017 ein Schwarzmarkt mit gefälschten Karten entstehen könnte. Zudem werden die Karten wahrscheinlich auch teurer werden, auch wenn die das noch verneinen. Kritisiert wird außerdem, dass es im Ausland nach wie vor möglich ist, auch ohne Vorlage des Personalausweises oder Passes möglich ist, Prepaid-Karten fürs Handy zu kaufen. Eine Ausnahme bildet allerdings Belgien, denn dort dürfen schon seit dem 6. Juni 2017 keine Prepaid-SIM-Karten mehr verkauft werden.

Bild: © Depositphotos.com / teamtime

Prepaid-Karten – das ändert sich ab 1. Juli 2017

Ulrike Dietz