#BND-Lizenz – #Überwachung im ganz großen Stil

Seit dem 1. Januar 2017 heißt es jetzt auch in Deutschland: Big Brother is watching you, denn der Bundesnachrichtendienst hat seit Jahresbeginn praktisch die Lizenz zum Überwachen, nach dem Vorbild der NSA. Die erlaubt ganz offiziell, Daten in allen Telekommunikationsnetzen abzuschöpfen, und zwar im Inland, aber auch bei Verbindungen mit dem Ausland. Diese Daten dürfen dann für die Dauer von sechs Monaten gespeichert und auch mit Dritten ausgetauscht werden. Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nennt sich die BND-Lizenz, die sozusagen im Eiltempo durch den Bundestag und den Bundesrat gebracht wurde.

Ohne gesetzliche Hindernisse

Bevor die BND-Lizenz vergeben wurde, stand die durch den deutschen Geheimdienst zumindest aus juristischer Sicht auf sehr wackeligen Beinen. Der BND durfte nur die Netze der Deutschen Telekom anzapfen und dort im großen Stil die Daten abfischen. Jetzt gibt es keinerlei Hürden mehr und der Geheimdienst muss kein schlechtes Gewissen mehr haben, gegen geltende zu verstoßen, er kann komplette Übertragungssysteme aller Provider überwachen. Somit ist die Grenze, die es bisher gab, endgültig gefallen. Als es diese Grenze noch gab, durften nicht mehr als 20 % des abgegriffen werden. Angeblich war mehr auch nicht möglich, denn es fehlte offenbar an personeller und sachlicher Kompetenz, um flächendeckend spionieren zu können. Jetzt gibt es diese Kompetenzen und auch die notwendigen Kapazitäten, der BND darf also nach Herzenslust Daten sammeln.

Die BND-Lizenz nach dem Vorbild der NSA

Der Gesetzgeber hat mit der BND-Lizenz praktisch die Erlaubnis erteilt, eine Netzüberwachung im Stil des amerikanischen Geheimdienstes NSA zu starten. Damit wurden Praktiken erlaubt, die nicht nur mehr als fraglich sind, sondern von höchster Stelle auch legalisiert sind. Was der BND so alles treibt, das wurde erst durch die sogenannten Snowden-Enthüllungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Der passende Bericht, der noch vor den nächsten Bundestagswahlen im September 2017 veröffentlicht werden soll, zeigt deutlich, dass es bis heute einige „graue Bereiche“ gibt, die die gerne verschweigen würde.

Alles für die Sicherheit

Was soll mit der BND-Lizenz bezweckt werden? Dient sie nur dazu, den Bürger auszuspionieren? Ganz so einfach ist es nicht, denn laut Gesetz muss der BND alle Informationen, die die Bundesbürger betreffen, herausfiltern. Die Bürger aus anderen EU-Staaten darf der bundesdeutsche Geheimdienst allerdings ganz gezielt ins Visier nehmen. Das gilt jedoch nur dann, wenn die Gefahr besteht, dass es einen internationalen terroristischen Angriff geben könnte. Eine Gefahr bedeutet aber nicht nur der Terror, zum Beispiel durch den selbst ernannten Islamischen Staat, auch wenn der Verdacht besteht, dass es sich um Proliferation oder Geldwäsche handeln könnte, rechtfertigt das die Überwachung durch den BND.

Es darf gespeichert werden

Die BND-Lizenz sieht zudem vor, dass der Geheimdienst Milliarden von Standort- und Verbindungsdaten für die Dauer von sechs Monaten speichern und mit sogenannten Anschlusskennungen abgleichen darf. Diese Erlaubnis ist aber nicht ganz mit dem kompatibel, was ein neues Urteil des Europäische Gerichtshofs besagt. Erlaubt ist auch der Austausch von Daten und Informationen mit Geheimdiensten aus dem Ausland, wie zum Beispiel der NSA. Für die Bundesregierung ist die strategische Überwachung der Telekommunikation ein sehr wichtiges Instrument, da es einige Faktoren gibt, die man nur sehr schwer im Blick behalten kann. Die Arbeit des BND ist daher besonders für die innere Sicherheit im Land sehr wichtig. Die flächendeckende Überwachung wurde vom Bundeskanzleramt angeordnet und sie wird von einem unabhängigen neuen Gremium überprüft.

Massive Kritik

Dass die umfangreichen Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes nicht überall auf Wohlwollen treffen, war zu erwarten. Kritik kommt vor allem von Amnesty International, von verschiedenen Bürgerrechtsbewegungen und auch aus der Internetwirtschaft, die über einen „Datenstaubsauger“ und über eine noch nie da gewesene Bespitzelung klagt. Mitglieder der FDP und der Grünen wollen noch einen Schritt weitergehen und vor dem höchsten deutschen Gericht klagen.

Bild: © Depositphotos.com / creisinger

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Ulrike Dietz