#Selfie-#Drohnen – tolle Bilder von oben

Für viele gehören zum täglichen Leben wie das Zähneputzen und sie lassen kaum eine Möglichkeit aus, sich selbst mittels Smartphone in Szene zu setzen. Was bislang allerdings nicht möglich war, das sind Selbstporträts aus der Vogelperspektive, aber auch diese Lücke kann jetzt geschlossen werden. Fliegende Minikameras, die in jede Hosentasche passen und die aus vielen spannenden Positionen heraus tolle Bilder schließen. Aber die Selfies aus der Luft sind nicht ganz ungefährlich, denn wer sich nicht an die rechtlichen Bedingungen hält, der muss unter Umständen sehr tief in den Geldbeutel greifen.

Fotografieren ohne Verrenkungen

Wenn das Selfie gelingen soll, dann sind oftmals Verrenkungen notwendig und wer auf Nummer sicher gehen möchte, dass alles ins Bild kommt, der muss eine sogenannte „Vollpfostenantenne“ benutzen, die auch unter dem Namen Selfie-Stick bekannt ist. Mit der fliegenden ist das jetzt vorbei, denn die Kamera erhebt sich in die Luft, sie macht Loopings und schwebt auf Befehl auch auf der Stelle. Wurde die richtige Pose gefunden, dann kann ein Bild oder ein Video gemacht werden, was dann noch während die Kameradrohne in der Luft ist, in den sozialen landet.

Ein günstiges Vergnügen

Selfie-Stangen haben in einen schlechten Ruf. 68 % der Deutschen finden die Stangen einfach nur nervig und 64 % finden Leute peinlich, die damit Selfie machen. Die fliegende Kamera kann das jetzt ändern, denn sie ist günstig zu haben und lässt sich bequem mit dem Smartphone steuern. Je nach Hersteller kostet eine solche Drohne zwischen 40,- und 300,- Euro, aber sind der Meinung, dass man mit einem guten Smartphone deutlich bessere Fotos schießen kann, als mit einer der Drohnen. Allerdings gibt es Modelle, die eine sehr gute Qualität haben, selbst dann, wenn sie nur mit acht Pixeln aufwarten können. Wenn die Qualität der Linse und des Bildsensors stimmt, dann macht diese Kamera auch gute Selfies.

Auf die Bestimmungen achten

Auch die fliegenden Kameras unterliegen der neuen Drohnenverordnung und dürfen nicht höher als 100 m fliegen. Zudem darf niemand gefährdet werden, außerdem ist es verboten, eine Person mit der Drohne zu verfolgen. Über Menschenansammlungen darf die kleine Drohne ebenso wenig fliegen wie auch über den Einsatzstellen von Feuerwehr und Polizei, Industrieanlagen, Flugplätzen sowie Naturschutzgebieten. Kommen die Bilder ungeprüft in ein soziales Netzwerk, dann wird ein saftiges Bußgeld fällig.

Bild: © Depositphotos.com / georgejmclittle

#Selfie-#Drohnen – tolle Bilder von oben

Ulrike Dietz