#Drohnen – Wie gefährlich sind die fliegenden Weihnachtsgeschenke?

In diesem Jahr werden geschätzt wohl 100.000 Drohnen unter dem Weihnachtsbaum liegen und das macht vielen Experten große Sorgen. Bald werden viele kleine Propeller am Himmel schwirren, denn Drohnen sind in diesem Jahr das Trend Geschenk für Jung und Alt. 400.000 dieser Drohnen sind bereits im Betrieb und in drei Jahren, so wird geschätzt, können es mehr als eine Million sein. Diese Zahlen rufen die Flugsicherheitsexperten auf den Plan, die eine beim Kauf einer Drohne fordern.

Eine Genehmigung ist unverzichtbar

Neben einer Registrierungspflicht soll es für die Drohnen im Privatbesitz auch eine Fluggenehmigung geben, wenn die Drohne ein bestimmtes Gewicht hat und in einer gewissen Höhe fliegen kann. Nur so wird es möglich sein, die Fluggeräte in den zu integrieren. Sinnvoll wäre auch eine private , aber diese , die für die Schäden aufkommen könnte, die durch eine Drohne entstehen, ist bis jetzt leider noch nicht geplant.

Wann wird die Drohne zum Luftfahrzeug?

Wer eine Drohne zu geschenkt bekommt, der muss auf einen besonderen Aspekt achten, denn je nach Abhängigkeit von den technischen Spezifikationen kann es sein, dass die Drohne als Luftfahrtzeug gilt. Ist das der Fall, dann besteht die Pflicht einer Versicherung, darauf weist der Bund der Versicherten hin. Wer bereits eine private Haftpflichtversicherung hat, der sollte bei der Versicherung nachfragen, ob die Drohne mitversichert ist. Es ist keine schlechte Idee, für die Drohne eine Versicherung abzuschließen, denn wenn etwas passiert, dann kann das für den Besitzer der Drohne unter Umständen sehr teuer werden.

Sollte es Schutzzonen geben?

Auch Schutzzonen werden im Zusammenhang mit privaten Drohnen diskutiert. Flugsicherheitsexperten halten es für eine gute Idee, Schutzzonen zum Beispiel über Schulen oder Kindergärten einzurichten. Einige Experten gehen sogar noch weiter, sie wollen erreichen, dass Drohnen, die von Privatleuten gesteuert werden, nur auf den Übungsplätzen für Modellflugzeuge starten dürfen, denn dort ist auch die Privatsphäre geschützt, wenn es sich um eine Kameradrohne handelt.

Bild: © Depositphotos.com / tostphoto

#Drohnen – Wie gefährlich sind die fliegenden Weihnachtsgeschenke?

Ulrike Dietz