Bundesregierung in Sachen Nord-Stream-Anschlag zugeknöpft

  • Bundesregierung zeigt sich zugeknöpft in Sachen Nord-Stream-Anschlag
  • Generalbundesanwalt führt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung der Nord Stream-Gaspipelines
  • Bundeskriminalamt und Bundespolizei betraut mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung
  • Keine Kenntnisse über technische Spezifikationen bezüglich der Überwachung der Pipelines durch die Betreibergesellschaften
  • Informationsinteresse des Parlaments tritt hinter berechtigtem Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück
  • Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln
  • Fragen nach Aussagen von US-Präsident Joe Biden und Bundeskanzler Olaf Scholz sowie Hinweisen von Nachrichtendiensten anderer Staaten im Vorfeld der Anschläge unbeantwortet

() – Die Bundesregierung zeigt sich in Sachen Nord-Stream-Anschlag weiter zugeknöpft. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führe seit dem 10. Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung der Nord Stream-Gaspipelines in der Ostsee am 26. September 2022, heißt es in einer Antwort auf eine “Kleine Anfrage” der AfD-Fraktion.


Weiter führt die Bundesregierung aus, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei seien mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung betraut. Dabei werde sämtlichen sachdienlichen Hinweisen zur Aufklärung des Sachverhalts nachgegangen. Zu technischen Spezifikationen bezüglich der Überwachung der Pipelines durch die Betreibergesellschaften lägen der keine Kenntnisse vor, heißt es in der Antwort auf die Frage der AfD-Abgeordneten, ob bereits bei der Verlegung Sonarsensoren an den Pipelines angebracht habe. Die Erteilung näherer Auskünfte müsse allerdings unterbleiben.

Denn, so führt die Regierung aus, “trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück.” Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folge daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genieße. Unter Hinweis darauf lässt die Regierung auch Fragen nach Aussagen des US-Präsidenten Joe Biden und von Bundeskanzler Olaf Scholz ebenso unbeantwortet wie die nach Hinweisen von Nachrichtendiensten anderer Staaten im Vorfeld der Anschläge.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bau von Nord Stream 2

Bundesregierung in Sachen Nord-Stream-Anschlag zugeknöpft

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