Kartellamt: Bahn missbraucht Marktmacht bei Mobilitätsplattform

Berlin/Bonn () – Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamtes verstößt die Deutsche gegen das Kartellrecht, indem sie ihre Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht. Man habe der DB aufgegeben, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern, teilte die Behörde am Mittwoch mit.


“Die Dienstleistungen von Mobilitätsplattformen, Reisenden eine integrierte Routenplanung zu ermöglichen, sind ohne die Einbindung der Angebote und der Verkehrsdaten der nicht denkbar”, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Daher unterfalle die Deutsche Bahn der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und habe besondere Pflichten gegenüber anderen . Konkret gehe es um die Weitergabe von Daten, Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote und das Vorenthalten verschiedener Provisionen für die Drittplattformen. Ohne eine wirksame kartellrechtliche Durchsetzung könnten die Geschäftsmodelle von Mobilitätsplattformen nicht im Wettbewerb zur Deutschen Bahn funktionieren, so Mundt.

Mobilitätsplattformen bieten ihren Kunden vergleichende Informationen für Reiserouten mit verschiedenen Verkehrsmitteln und verkehrsträgerübergreifend sowie die Buchung entsprechender Tickets und Fahrkarten an. Die DB sei einerseits das marktbeherrschende Schienenverkehrsunternehmen und andererseits selbst eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal “bahn.de” und mit ihrer App “DB Navigator”. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes soll die DB ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten nutzen, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken. Wettbewerbswidrige Vertragsklauseln der DB sind aus Sicht des Kartellamtes Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote sowie die Vorenthaltung einer Inkassoprovision.

Nach der zwischenzeitlichen Ankündigung der DB, Mobilitätsplattformen auch keine Provision für die Vermittlung von DB-Fahrkarten mehr zu wollen, stand im Verfahren zudem die Pflicht zur Zahlung einer solchen Provision nach kartellrechtlichen Entgeltmaßstäben in Rede. Zum anderen verweigere die Bahn den Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der DB kontrollierten Verkehrsdaten in , die für die Organisation und Buchung von Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln unerlässlich seien. Dies betreffe Verspätungsdaten des Schienenpersonenverkehrs ebenso wie Zugausfälle oder ausgefallene bzw. zusätzliche Halte, die Gründe für Verspätungen oder Ausfälle, zusätzliche Fahrten oder Ersatzverkehre, aktuelle Gleisangaben oder Gleiswechsel und Daten zu Großstörungsereignissen. Zwar sei die DB durch die seit dem 7. Juni 2023 geltende neue EU-Fahrgastrechteverordnung verpflichtet, Prognosedaten für die Information der Reisenden zu teilen – nach der Auffassung des Bundeskartellamtes reicht das für die Abstellung des kartellrechtlichen Verstoßes aber nicht aus.

Die EU-Fahrgastrechteverordnung erfasse nicht alle erforderlichen Prognosedaten und lasse wichtige Aspekte der kommerziellen und technischen Umsetzung regelungsbedürftig, hieß es weiter. Deshalb hat das Bundeskartellamt der DB unter anderem auferlegt, dass die Mobilitätsplattformen zukünftig ohne vertragliche Beschränkungen seitens der DB auch unter Verwendung DB-spezifischer Begriffe von den Möglichkeiten der Online- und App-Store-Werbung Gebrauch machen können müssen. Außerdem soll Online-Partnern der DB die Möglichkeit eingeräumt werden, beim Verkauf von Bahn-Tickets eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programme einzusetzen. Die DB habe ferner Mobilitätsdienstleistern, die für sie beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung übernehmen, zukünftig ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen, so das Amt.

Der Konzern reagierte auf den Beschluss des Kartellamts “mit großem Unverständnis”. Kritisiert wurde unter anderem, dass er “weit über die ursprünglichen Forderungen” hinausgehe. Ursprünglich sei die Weitergabe von Echtzeitdaten der Kernpunkt der Beschwerde gewesen. Dazu habe man frühzeitig deutlich gemacht, dass man seine Echtzeitdaten als Teil eines europaweiten Paketes zur Verbesserung der Fahrgastrechte ab dem 7. Juni den Vertriebspartnern teilen werde, so der Konzern.

Nun verpflichte das Kartellamt die Bahn, Online-Plattformen für den Verkauf von DB-Fahrscheinen zu vergüten, “selbst wenn deren Leistungen aufgrund sehr gut ausgebauter eigener DB-Vertriebskanäle keinen Mehrwert für die DB bieten”. Der DB würden damit “finanzielle Mehrbelastungen” auferlegt, die im zu höheren Ticketpreisen und weniger Investitionen führen könnten, hieß es weiter. Das Bundeskartellamt greife in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein. Man werde Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen, kündigte die Bahn an.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Buchung in der Bahn-App

Kartellamt: Bahn missbraucht Marktmacht bei Mobilitätsplattform

Zusammenfassung

– Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Deutsche Bahn gegen das Kartellrecht verstößt, indem sie ihre Marktposition gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht.
– Die Bahn muss bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln ändern, darunter die Datenweitergabe und die Praxis von Werbeverboten, vertikalen Preisvorgaben, weitreichenden Rabattverboten und das Vorenthalten von Provisionen für Drittplattformen.
– Diese Anforderungen sind für den Erhalt wettbewerbsfähiger Geschäftsmodelle von Mobilitätsplattformen wesentlich.
– Mobilitätsplattformen benötigen Zugang zu gesamten Verkehrsdaten in Echtzeit, die von der Deutschen Bahn kontrolliert werden.
– Die aktuelle EU-Fahrgastrechteverordnung verlangt, dass Prognosedaten geteilt werden, aber das Bundeskartellamt sieht dies als unzureichend für die Behebung kartellrechtlicher Verstöße.
– Die Deutsche Bahn muss zukünftig Mobilitätsplattformen die Nutzung von Online- und App-Store-Werbung erlauben, eigene Rabatte und Bonusprogramme anbieten und gerechte Vergütung für Dienstleistungen zahlen.
– Die Deutsche Bahn hat auf den Beschluss mit Unverständnis reagiert und angekündigt, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Sie befürchtet finanzielle Zusatzbelastungen, die zu höheren Ticketpreisen und geringeren Investitionen führen könnten.

Fazit

Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Deutsche Bahn (DB) gegen das Kartellrecht verstößt, indem sie ihre Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht. Die DB wurde aufgefordert, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern. Es geht unter anderem um die Weitergabe von Daten, Werbeverbote, Preisvorgaben und das Vorenthalten von Provisionen für die Plattformen. Die Kartellbehörde hat festgestellt, dass die Bahn ihre dominante Position auf den Verkehrs- und Infrastrukturmarkt nutzt, um die Wettbewerbssituation von dritten Mobilitätsplattformen zu beeinträchtigen. Auch würde die Bahn ihnen den kontinuierlichen Zugang zu essentiellen Verkehrsdaten in Echtzeit verweigern. In Reaktion auf den Beschluss des Kartellamts hat die DB angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH