Deutsche mit Migrationshintergrund in Angst wegen Vertreibungsplänen

() – 51 Prozent der Deutschen mit Migrationshintergrund bereiten die Pläne zu millionenfachen Vertreibungen große oder sehr große Angst. Das hat eine Umfrage des Umfrageinstituts Infratest im Auftrag des ARD-Magazins “Panorama” ergeben.


Im vergangenen November wurde laut “Correctiv” bei einem Treffen von AfD-Funktionären, “Werteunion”-Mitgliedern und Aktivisten der vom Verfassungsschutz als rechtsradikal eingestuften “Identitären Bewegung” in auch über die Ausweisung von “nicht-assimilierten” deutschen Staatsbürgern diskutiert. Das macht auch Deutschen ohne Migrationshintergrund Angst. In der Umfrage sagten auch 48 Prozent der Befragten ohne ausländische Wurzeln, dass ihnen die Pläne große oder sehr große Angst bereiten.

Im Osten ist die Angst etwas größer (49 Prozent) als im Westen (42 Prozent). In den Altersgruppen gibt es keine signifikanten Unterschiede, nur bei den 35- bis 49-Jährigen ist die Angst mit 41 Prozent etwas geringer.

Die Angst ist bei den Anhängern der und der SPD mit 69 bzw. 61 Prozent besonders ausgeprägt. Von den AfD-Anhängern haben nur acht Prozent Angst, 76 Prozent hingegen antworteten, ihre Angst sei weniger groß oder nicht vorhanden. Infratest befragte für die Erhebung vom 29. bis 31. Januar insgesamt 1.303 zufällig ausgesuchte, wahlberechtigte Personen ab 18 Jahren in Deutschland.

2022 lebten 23,8 Millionen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 28,7 Prozent. Fast genau die hat die deutsche Staatsangehörigkeit, rund zwölf Millionen Menschen. Ein Großteil davon ist bereits in Deutschland geboren.

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist im Grundgesetz besonders geschützt. So heißt es im Artikel 16: “Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.” Dies gelte im Kern auch für Menschen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit, sagte der Verfassungsrechtler Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltsvereins, zu “Panorama”.

Das Grundgesetz ermögliche bei Doppelstaatlern nur wenige Ausnahmen für den Entzug der Staatsangehörigkeit, beispielsweise wenn es zu Terror-Handlungen im Ausland kommt. Selbst wenn man der Liste eine weitere Ausnahme hinzufügen würde, “darf sie auf keinen Fall, so wie es bei diesem Potsdamer Treffen diskutiert wurde, an die Hautfarbe geknüpft werden”. Sie dürfe “auch nicht an die Herkunft geknüpft werden, sie darf auch nicht an eine wie auch immer zu definierende Assimilation geknüpft werden”, erläuterte Karpenstein.

“Die Pläne sind ganz klar verfassungswidrig. Da müsste man sich über das Grundgesetz und auch internationale Menschenrechtskonventionen hinwegsetzen”, so der Verfassungsrechtler. Das setze einen Staatsstreich voraus.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Demo gegen Rechtsextremismus (Archiv)

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