Zahl der Regelinsolvenzen auch im März deutlich gestiegen

() – Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in ist auch im März 2024 deutlich gestiegen. Sie legte um 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu, teilte das Statistische Bundesamt am Freitag mit.

Im Februar 2024 hatte sie um 18,1 Prozent gegenüber Februar 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Über einen längeren Zeitraum betrachtet liegt die Zahl der Regelinsolvenzen zwischen April 2023 und März 2024 jedoch in etwa auf dem Vor-Corona-Niveau des Zeitraums April 2019 bis März 2020.

Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

Im Januar 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.622 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 27,6 Prozent mehr als im Januar 2023, aber 0,8 Prozent weniger als im Januar 2020 (1.609 beantragte Unternehmensinsolvenzen), dem entsprechenden Vergleichsmonat im Zeitraum vor dem von Sonderregelungen und niedrigen Insolvenzzahlen geprägten Zeitraum der Coronakrise. Die der Gläubiger aus den im Januar 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,5 Milliarden . Im Januar 2023 hatten die Forderungen bei rund 2,3 Milliarden Euro gelegen.

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Januar 2024 in Deutschland insgesamt 4,7 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt und Lagerei mit 9,1 Fällen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 7,9 Fällen, das Baugewerbe mit 7,1 Fällen sowie das Verarbeitende Gewerbe mit 6,0 Fällen je 10.000 Unternehmen. Im Januar 2024 gab es 5.655 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,3 Prozent gegenüber Januar 2023, so die Behörde.

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Bildhinweis: Amtsgericht Tiergarten mit Amtsanwaltschaft (Archiv)

Zahl der Regelinsolvenzen auch im März deutlich gestiegen

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