Maul- und Klauenseuche: Bund verweist bei Impfung auf Länder

Maul- und Klauenseuche: Bund verweist bei Impfung auf Länder

Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg weist das Bundeslandwirtschaftsministerium darauf hin, dass die Entscheidung über Impfungen der Nutztiere auf Länderebene getroffen werden muss. Die Union fordert von Minister Cem Özdemir Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen und betont, dass der Seuchenausbruch schwerwiegende Auswirkungen auf die Tierhaltungsbetriebe hat. Es wird darauf hingewiesen, dass der Handel mit Drittstaaten nicht stagnieren sollte und die Bundesregierung alle diplomatischen Mittel einsetzen muss, um die Implikationen des Ausbruchs zu prüfen.

Berlin () – Nach einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg verweist das Bundeslandwirtschaftsministerium bei der Frage nach einer Impfung der Nutztiere auf die Länderebene.

„Ob gegen die Maul- und Klauenseuche geimpft wird, müssen die Länder entscheiden“, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin. In einer Arbeitsgruppe der Gliedstaaten könnten die Länder einen Antrag auf Notimpfung stellen, fügte er hinzu.

Die Union fordert derweil von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen. Fraktionsvize Steffen Bilger (CDU) sagte der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe): „Der Minister muss nun alle Hebel in Bewegung setzen, damit die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Maul- und Klauenseuche möglichst begrenzt bleiben.“

Bilger ergänzte, der Seuchenausbruch sei „ein schwerer Schlag ins Kontor der tierhaltenden Betriebe in Deutschland“. Da innerhalb des EU-Binnenmarkts der Export von Kälbern, Milchprodukten und Fleisch außerhalb der Sperrzonen weiterhin möglich sei, „darf sich die Bundesregierung mit dem Importverbot, das die Niederlande für Mastkälber erlassen haben, nicht abfinden“, so Agrarexperte.

Siehe auch:  Auch Irland und Spanien wollen Palästinenserstaat anerkennen

„Auch gegenüber Drittstaaten darf der Handel nicht zum Erliegen kommen. Dafür gilt es, sämtliche diplomatischen Kanäle seitens der Bundesregierung zu nutzen“, sagte Bilger. Von der Bundesregierung hieß es, die jeweiligen Abkommen mit den Drittstaaten seien teils sehr unterschiedlich. Daher müsse zunächst geprüft werden, welche Auswirkungen der Ausbruch im Einzelfall habe.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Landwirtschaftsministerium (Archiv)

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH