Heil gegen Einschränkung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Heil gegen Einschränkung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat den Vorschlag von Allianz-Chef Oliver Bäte, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den ersten Tag einer Krankmeldung abzuschaffen, entschieden abgelehnt. Er argumentiert, dass dieser Schritt vor allem Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen und Frauen hart treffen würde, und betont, dass eine Einschränkung der Lohnfortzahlung mit ihm und der SPD nicht zu machen sei. Stattdessen plädiert Heil für gezielte Maßnahmen gegen Missbrauch, während er das Vertrauen in die Integrität der arbeitenden Menschen in Deutschland betont.

Berlin () – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat den Vorschlag von Allianz-Chef Oliver Bäte zurückgewiesen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den ersten Tag einer Krankmeldung zu streichen. „Wer krank gemeldete Beschäftigte unter den Generalverdacht des Blaumachens stellt, hat ein verzerrtes Bild von den arbeitenden Menschen in diesem Land“, sagte Heil dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).

„Die Deutschen sind keine Drückeberger und Faulenzer“, so der Arbeitsminister weiter. „Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einzuschränken, wird es mit mir und der SPD nicht geben.“

Besonders Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen würden unter einer Wiedereinführung des Karenztages leiden, warnte Heil. „Es würde die Menschen hart treffen, die tatsächlich krank sind und die einen geringen Lohn haben, vor allem Frauen“, so der Sozialdemokrat. „Deshalb ist das der falsche Weg.“

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Wenn Einzelne das System ausnutzten, müsse man gezielt dagegen vorgehen, forderte Heil. „Ich habe kein Verständnis für Blaumacher“, erklärte er. Aber es bestünden genügend Instrumente, um mit Verdachtsfällen umzugehen. „Ein Arbeitgeber, der den Verdacht hat, dass jemand blau macht, kann auch ab dem ersten Tag das Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen“, sagte der SPD-Politiker. „Wer beim Blaumachen erwischt wird, muss außerdem mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hubertus Heil (Archiv)

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