In Deutschland machen die Behörden bislang nur wenig Gebrauch von der Möglichkeit, Messer- und Waffenverbotszonen einzurichten, trotz einer Verschärfung des Waffengesetzes Ende Oktober. In einigen Städten wie Berlin, Braunschweig, Geretsried sowie in Hamburg und Schleswig-Holstein wurden bereits Zonen geschaffen, während weitere in Saarland und Nordrhein-Westfalen geplant sind. Ein Grund für die Zurückhaltung könnte sein, dass das Mitführen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen bereits verboten ist und die Polizei anlasslos kontrollieren darf, was zu hohen Strafen bei Verstößen führen kann.
Berlin () – Die zuständigen Behörden in Deutschland machen bislang kaum Gebrauch von der Möglichkeit, einfacher Messer- und Waffenverbotszonen einzurichten.
Seit der Bund Ende Oktober das Waffengesetz verschärft hat, wurden bundesweit in fünf Bundesländern solche Zonen eingerichtet. Das ergab eine Anfrage des „Spiegel“ bei den Innenministerien der Länder. Berlin hat demnach Zonen eingerichtet, außerdem Braunschweig sowie das bayerische Geretsried. Ferner wurde in Hamburg und Schleswig-Holstein das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Nahverkehr untersagt.
Weitere Verbotszonen sind geplant: Im Saarland sollen in Saarbrücken und Neunkirchen welche eingerichtet werden. In Nordrhein-Westfalen sollen in Hamm, Bielefeld und Münster Zonen entstehen – diese waren bereits vor der Gesetzesverschärfung geplant.
Vor der jüngsten Reform existierten laut den Ministerien bundesweit mindestens 26 solcher Verbotsgebiete. Die Bundesregierung hatte das Waffenrecht im Oktober verschärft. Die Maßnahmen waren unter anderem eine Reaktion auf den islamistischen Terrorangriff in Solingen. Mehrere Landesministerien haben die Option von Verbotszonen an Kommunen und Städte weitergereicht. Durch dieses Vorgehen könnte es sein, dass Orte Zonen eingerichtet haben, von denen die Landesbehörden noch keine Kenntnis haben, teilte etwa das bayerische Innenministerium mit.
Ein möglicher Grund dafür, dass sich Behörden zurückhalten: Durch das schärfere Gesetz ist das Mitführen von Waffen und Messern auf öffentlichen Veranstaltungen bereits untersagt, dies gilt auch für Bahnhöfe. Die Polizei darf vor Ort anlasslos kontrollieren. Bei Verstoß drohen Strafen von bis zu 10.000 Euro. Ausnahmen gelten für Händler oder etwa für Kochbetriebe.
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Waffenverbotszone (Archiv)
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