Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Auflösung des Bundestages nach der verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt, wodurch Neuwahlen am 23. Februar 2025 stattfinden werden. Steinmeier betonte die Notwendigkeit einer stabilen und handlungsfähigen Regierung in schwierigen Zeiten und erklärte, dass keine alternativen Mehrheiten erkennbar gewesen seien. Trotz der Auflösung bleibt der Bundestag bis zur Konstituierung eines neuen Bundestages beschlussfähig, und die Bundesregierung bleibt regulär im Amt.
Berlin () – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Weg für Neuwahlen am 23. Februar 2025 frei gemacht. Das Staatsoberhaupt kündigte am Freitag an, den Bundestag nach der verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) aufzulösen.
„Politische Stabilität in Deutschland ist zu Recht ein hohes Gut“, sagte Steinmeier. „Sie hat uns genützt und geschützt.“ Die Auflösung des Bundestages vor dem Ende der Legislaturperiode und vorgezogene Neuwahlen seien in Deutschland Ausnahmefälle: „Aber gerade in schwierigen Zeiten wie jetzt braucht es für Stabilität eine handlungsfähige Regierung und verlässliche Mehrheiten im Parlament“, so Steinmeier.
Scholz hatte den Bundespräsidenten unmittelbar nach der Abstimmung zur Vertrauensfrage am 16. Dezember um die Auflösung des Parlaments gebeten. Steinmeier hatte im Anschluss Gespräche mit den Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen im Bundestag über das weitere Vorgehen geführt – die Entscheidung für Neuwahlen am 23. Februar stand aber dem Vernehmen nach nie ernsthaft infrage. Zu den Gesprächen sagte Steinmeier, dass keine anderen Mehrheiten erkennbar gewesen seien. „Deshalb bin ich überzeugt, dass zum Wohle unseres Landes Neuwahlen jetzt der richtige Weg sind“, so der Bundespräsident, der zudem vor Einflussnahme von außen in den Wahlkampf warnte.
Steinmeier hatte nach dem Votum zur Vertrauensfrage laut Grundgesetz 21 Tage für die Entscheidung über die Auflösung des Parlaments Zeit – nach seiner jetzigen Entscheidung läuft eine Frist von 60 Tagen an, innerhalb derer Neuwahlen stattfinden müssen. Der Bundestag bleibt trotz der „Auflösung“ beschlussfähig – seine Wahlperiode endet laut Grundgesetz erst mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Auch die Bundesregierung ist weiterhin regulär und nicht nur geschäftsführend im Amt.
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Frank-Walter Steinmeier (Archiv)
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