DGB: Teilzeitquote im öffentlichen Dienst steigt auf Rekordhoch

DGB: Teilzeitquote im öffentlichen Dienst steigt auf Rekordhoch

Im öffentlichen Dienst Deutschlands ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten bis zum 30. Juni 2023 auf 35,1 Prozent gestiegen, von zuvor 33,4 Prozent im Jahr 2020, was einem Anstieg von 1,8 Millionen Teilzeitkräften entspricht. Besonders in den Bereichen Kinderbetreuung (61,7 Prozent), Schulen (46,6 Prozent) und Gesundheitswesen (44,8 Prozent) arbeiten viele in Teilzeit, während der Anteil in der Polizei mit nur 11,2 Prozent gering bleibt. Die Gründe für die steigende Teilzeitquote liegen vor allem in der Suche nach mehr Familienzeit und Freizeit sowie in der hohen Arbeitsbelastung, was eine Reaktion auf die aktuellen Bedingungen im öffentlichen Dienst darstellt.

Berlin () – In Deutschlands öffentlichem Dienst wird immer mehr in Teilzeit gearbeitet. Zum Stichtag 30. Juni 2023 waren 35,1 Prozent der Beschäftigten von Bund, Ländern und Kommunen in Teilzeit tätig, geht aus dem Personalreport des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben) berichten.

2020 hatte die Teilzeitquote laut dem Report noch bei 33,4 Prozent gelegen. Den Daten zufolge arbeiteten im vergangenen Jahr 1,8 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Teilzeit. Insgesamt waren zum Stichtag 30. Juni gut 5,27 Millionen Menschen für Bund, Länder und Kommunen tätig. Das waren etwa 64.000 Beschäftigte mehr als noch ein Jahr zuvor.

Wo die Beschäftigten verstärkt in Teilzeit arbeiten, variiert allerdings stark: Bei der Kinderbetreuung liegt die Teilzeitquote bei 61,7 Prozent – Rekord innerhalb des öffentlichen Dienstes. Es folgen Schulen (Teilzeitquote 46,6 Prozent) und das Gesundheitswesen (44,8 Prozent).

Gering ist der Teilzeitanteil hingegen bei der Polizei, wo nur 11,2 Prozent der Beschäftigten ihre Arbeitszeit reduziert haben. Grundsätzlich wird vor allem in den Berufen stärker in Teilzeit gearbeitet, in denen vielen Frauen tätig sind. Über den gesamten öffentlichen Dienst hinweg arbeitet jede zweite Frau weniger.

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Als Gründe nannten die Beschäftigten schon in der Vergangenheit vor allem, mehr Zeit für die Familie (45 Prozent) und mehr Freizeit (39,6 Prozent) haben zu wollen. Aber auch Arbeitsbelastung und Personalmangel sind Gründe für viele Beschäftigte, reduziert zu arbeiten.

Knapp 40 Prozent der Teilzeitbeschäftigten hatten in einer Arbeitszeitbefragung von Verdi 2024 erklärt, dass Vollzeit sie zu sehr belasten würde. Konfrontiert mit den Ergebnissen antwortete das Bundesinnenministerium auf Nachfrage: „Die Höhe der Arbeitsbelastung kann im öffentlichen Dienst je nach Aufgabe und Behörde unterschiedlich ausfallen.“

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte für den öffentlichen Dienst zuletzt verschärfte Teilzeitregeln ins Spiel gebracht. In Baden-Württemberg gelten für Lehrkräfte bereits seit diesem Schuljahr strengere Teilzeitregeln – der falsche Weg, findet der DGB.

Vize-Chefin Elke Hanack hält das Schließen von Personallücken durch das Einschränken von Teilzeitmöglichkeiten für eine „absurde Idee“, wie sie den Funke-Zeitungen sagte. „Die Aktivierung von Teilzeitkräften hin zu mehr Stunden wird nur möglich sein, wenn sich die Arbeitsbedingungen spürbar verbessern“, so Hanack.

Bund, Länder und Kommunen müssten für attraktive Arbeitsbedingungen sorgen, für eine bessere Ausstattung der Dienststellen und Behörden und für mehr Personal. „Wenn immer mehr Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren, weil sie sich überlastet fühlen, dann ist das ein deutliches Alarmsignal, dass die Arbeitgeber ernst nehmen sollten“, so Hanack weiter.

Vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DSTGB) hieß es mit Blick auf das Rekordhoch bei der Teilzeit im öffentlichen Dienst, Corona-Pandemie und Migration hätten Beschäftigte „erheblich gefordert“.

„Wir dürfen perspektivisch keinen Zweifel daran lassen, dass der öffentliche Dienst als attraktiver Arbeitgeber auch bei den Arbeitszeitmodellen auf die jeweilige Situation der Beschäftigten eingeht“, erklärte DSTGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger. Bei der Ausgestaltung der Arbeitszeitmodelle sei aber ebenso auch „die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung in den Städten und Gemeinden zu berücksichtigen“.

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