Städtetag kritisiert Grundsteuer-Mehrbelastung für Wohnimmobilien

Städtetag kritisiert Grundsteuer-Mehrbelastung für Wohnimmobilien

Der Deutsche Städtetag macht die Bundesländer verantwortlich für die bevorstehenden Erhöhungen der Grundsteuern auf Wohnimmobilien ab 2025, die durch eine Reform mit aktualisierten Immobilienwerten entstehen. Helmut Dedy erklärt, dass die Länder versäumt haben, adäquate Maßnahmen zu ergreifen, um eine unverhältnismäßige Belastung von Wohnimmobilien im Vergleich zu Gewerbegrundstücken zu verhindern, was nur von wenigen Bundesländern umgesetzt wurde. Obwohl die Anpassung der Messzahlen für 2025 nicht mehr möglich ist, haben die Kommunen bis zum 30. Juni 2025 Gelegenheit, die Hebesätze anzupassen, um übermäßige Steuerlasten zu mindern.

Berlin () – Der Deutsche Städtetag gibt den Bundesländern eine Mitschuld an steigenden Grundsteuern auf Wohnimmobilien ab 2025. „Wir warnen bereits seit längerer Zeit davor, dass durch die Grundsteuerreform des Bundes ab dem kommenden Jahr vielerorts Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, der „Welt am Sonntag“.

Die Länder hätten es versäumt, dieser Belastungsverschiebung vorzubeugen. Hintergrund ist die Grundsteuerreform mit aktualisierten und teils deutlich gestiegenen Immobilienwerten, die in neue Berechnungsmodelle einfließen. Wohnimmobilien hätten sich meist stärker verteuert als Gewerbegrundstücke, so Dedy weiter.

In jenen Bundesländern, die das sogenannte Bundesmodell mit einer Anrechnung der Bodenrichtwerte anwenden, steige die Steuerlast für die betroffenen Immobilienbesitzer entsprechend stark an. „Diese systematische Mehrbelastung von Wohnimmobilien durch die Reform hätten die Bundesländer verhindern können, indem sie die Messzahlen für Geschäftsgrundstücke anpassen. Das haben bisher leider nur Berlin, Sachsen und das Saarland getan“, sagte Dedy.

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„In den anderen Bundesländern ist es für eine Anpassung der Messzahlen zum Jahr 2025 zu spät.“ Beim Hebesatz dagegen gebe es noch Gestaltungsspielraum. „Die Festlegung der neuen Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.“ Wo die Steuerlast also übermäßig steigt, könnten die Gemeinden noch reagieren.

Ab 2025 gilt bundesweit ein neues Grundsteuersystem. Städte und Gemeinden beginnen aktuell mit dem Versand neuer Steuerbescheide. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2018 die alten Immobilien-Einheitswerte für ungültig erklärt hatte, die bisher zur Berechnung der Steuer herangezogen worden waren.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Häuser in einem Dorf (Archiv)

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