Sperren wegen Glücksspielsucht seit 2020 mehr als vervierfacht

  • Zahl der spielsüchtigen Menschen in nationaler Spielersperrdatei mehr als vervierfacht seit 2020
  • Anfang Mai 2022 waren rund 192.600 Personen eingetragen, Ende 2020 waren es 47.000 Sperren
  • Mehr als 9.000 Personen wurden auf Antrag anderer registriert
  • Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung Burkhard Blienert (SPD) sagt, hohe Zahl sei Indiz für Leidensdruck und Akzeptanz von Spielersperre
  • In der Sperrdatei eingetragene Personen erhalten keinen Zutritt zu Casinos, Spielbanken oder Spielhallen, und können nicht an Geldspielautomaten, Sportwetten oder Online-Casinos teilnehmen
  • Sperre kann selbst oder durch nahestehende Dritte wie Familienangehörige oder Partner veranlasst werden

() – Die Zahl der spielsüchtigen Menschen, die sich selbst in die nationale Spielersperrdatei eingetragen haben oder bei denen dies veranlasst haben, hat sich in den vergangenen zweieinhalb Jahren mehr als vervierfacht. Das geht aus der beim Regierungspräsidium Darmstadt geführten, bundesweiten Oasis-Sperrdatei hervor, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks ” (Sonntagsausgaben) berichten.

Danach waren dort Anfang Mai rund 192.600 Personen eingetragen, darunter mehr als 9.000, die auf Antrag anderer dort registriert wurden. Ende 2020 waren es erst 47.000 Sperren. Die Zahl wuchs bis Ende 2021 auf 107.000 und bis Ende 2022 auf 153.500 Personen. “Die hohe Zahl an Spielersperren spricht Bände”, sagte der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), dem RND. Sie zeige, dass Spielsucht wirklich an die Substanz gehe, und zwar für die Spielsüchtigen und deren unmittelbares Umfeld.

“Da die überwiegende Mehrheit sich selbst sperren lässt, muss der Leidensdruck bei sehr vielen Menschen erheblich sein und auch die Einsicht, selbst etwas unternehmen zu müssen”, fügte der SPD-Politiker hinzu. Die hohe Zahl sei auch ein Indiz dafür, dass das Instrument Spielersperre angenommen werde und dass auch das Umfeld selbst von der Fremdsperre Gebrauch mache. “Denn Spielsucht kann eben nicht nur die eigene Existenz zerstören und Menschen sogar in den Selbstmord treiben, sie kann auch das Leben der Menschen im Umfeld kaputtmachen”, mahnte der Drogenbeauftragte der . Wer in der Sperrdatei eingetragen ist, wird nach den geltenden Vorschriften der Zutritt zu Casinos, Spielbanken oder Spielhallen verwehrt.

Auch Geldspielautomaten, Sportwetten, Online-Casinos oder -Poker sind tabu. Alle Anbieter sind nach dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder verpflichtet, vor der Teilnahme eines Spielers die Datenbank abzufragen. Die Sperre kann selbst veranlasst werden oder durch Dritte, die dem Spieler nahestehen, wie zum Beispiel Familienangehörige oder Partner. Der Antrag kann gestellt werden, wenn es Hinweise auf Spielsucht oder Verschuldung gibt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Spielbank

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