Deutschland und die Probleme mit dem Datenschutz

Deutschland sucht nicht nur den Superstar, sondern verzweifelt eine Lösung, wie sich der Datenschutz und der Kampf gegen Radikale und Kriminelle vereinbaren lassen. Das große Problem ist: Eine der Daten ist nicht erlaubt und das macht die Arbeit der unendlich schwer. Entweder überhaupt keine Daten oder aber schwerwiegende Pannen bei der Datenerfassung wie beim G-20-Gipfel. Immer wieder kommt es daher zu grotesken Situationen wie beim Krawallgipfel in Hamburg. Kameramänner, die Demonstranten gefilmt haben, kamen in Gewahrsam, denn sie haben die Persönlichkeitsrechte der Steinewerfer und Brandstifter verletzt.

Vom Opfer zum Täter

Es gab viele Pannen beim G-20-Gipfel in Hamburg. Die Kameraleute, die trotz Aufforderung der Polizei nicht aufgehört haben, Demonstranten zu filmen, sind im Polizeicomputer gelandet, aber nicht als Journalisten mit Akkreditierung, sondern als gewalttätige Demonstranten. Das BKA hatte die falschen Daten übermittelt. Genau diese Probleme sind bekannt und nicht zum ersten Mal wurden Opfer zu Tätern. Kommende Woche gibt es einen Sonderausschuss zum Thema G-20-Gipfel. Vielleicht kommen dann diese massiven Probleme zur Sprache, die es schon lange gibt, die aber kaum jemand wahrhaben will. Die Krawalle in Hamburg sind nur ein Beispiel für verfehlte Politik. Es gibt noch eine Reihe von anderen Beispielen, die die Arbeit der Polizei erschweren und das Leben der unsicherer machen.

Die islamischen Gefährder

Wie sehr etwas mit dem Datenschutz in Deutschland schiefläuft, das zeigt ein anderes Beispiel aus Hamburg. Nach dem Messerangriff im Stadtteil Barmbek mit einem Toten und mehreren Verletzten entschloss sich der Staatsschutz, eine sogenannte zentrale Hinweisaufnahme einzurichten. Das sollte dazu dienen, radikale Muslime schneller zu erkennen. Leider darf die Polizei die Hinweise nicht speichern und erst recht nicht auswerten und das, obwohl es die entsprechende Software bereits gibt. Das Gesetz über die Verarbeitung von Daten der Polizei duldet die Speicherung von allen personenbezogen Daten nur bei den schon ermittelten Personen, die eine negative Prognose haben. Aber nicht alle islamistischen Gefährder hatten bereits Probleme mit der Polizei, was die Risiken eines Anschlags jedoch nicht geringer machen. Wenn die Polizei keine Daten speichern darf, dann sollte sich niemand darüber wundern, wenn es zu Anschlägen kommt, welche die Polizei hätte verhindern können. Aber nicht nur der Staatsschutz hat mit absurden Gesetzen zu kämpfen.

Keine Möglichkeiten bei Schwerstkriminellen

Es sind nicht nur die islamischen Gefährder, die dank der nicht vorhandenen Datenspeicherung freie Hand haben, auch die organisierte Kriminalität profitiert von der seltsamen Gesetzeslage. Es sind die Schwerstkriminellen, die im Hintergrund die Fäden ziehen und über die es keinerlei politische Akten gibt. Viele der Hintermänner haben nicht mal ein „Knöllchen“, aber die Straftaten die andere auf ihren Befehl hin begehen, sind Kapitalverbrechen wie Mord. Hier gibt es logischerweise keine negativen Prognosen und damit auch keine Speicherung in den Datensystemen der Polizei. Es gibt aber noch andere gravierende Probleme. Wenn es eine negative Prognose gibt, ist der Aufwand für die Ermittler riesig. Sie müssen zum Beispiel in jedem einzelnen Fall haarklein begründen, warum es überhaupt zu einer Negativprognose gekommen ist und was die Speicherung der Daten rechtfertigt. Zum Teil müssen Aufsätze über mehrere Seiten verfasst werden, kein Wunder also, dass die Polizei nach Alternativen sucht.

Zurück zum analogen Zeitalter

Es ist kaum zu glauben, aber wirklich wahr: Im Deutschland des 21. Jahrhunderts arbeiten mit analogen „Speichermöglichkeiten“ wie Zettelkästen sowie mit Aufzeichnungen, alles per Hand angefertigt und abgeheftet. Excel ist leider nicht erlaubt, denn dann kann niemand nachvollziehen, wer wann, wo was gespeichert hat. Dieser Irrsinn führte so weit, dass im Vorfeld des G-20-Gipfels in Hamburg handgeschriebene Listen mit linksextremen Gewalttätern mittels eines Faxgerätes zwischen den Polizeirevieren ausgetauscht wurden. Das alles erinnert fatal an die Anfänge der modernen Polizeiarbeit im 19. Jahrhundert. Die Polizei verlangt jetzt, dass die Negativprognose endlich aus dem Gesetz verschwindet oder dass die besteht, die Speicherung nachtragen zu können. Alles andere setzt lediglich auf das Erinnerungsvermögen der Beamten, die keine Informationen speichern dürfen.

Hat die Polizei ihre Hausaufgaben nicht gemacht?

Die Datenschutzbeauftragten sehen „strukturelle Defizite“ und halten es für fragwürdig, Personen, für die die Unschuldsvermutung gilt, in eine Polizeidatenbank aufzunehmen. Selbst wenn es keine negative Prognose gibt, bleiben die Betroffenen in der Datei der Polizei und das mitunter für sehr viele Jahre. Das hat eine stigmatisierende Wirkung und daher sollte es aus rechtsstaatlichen Gründen bei den negativen Prognosen bleiben. Die Probleme sehen die Datenschützer aber auch bei der Polizei, denn die hat in der Vergangenheit wiederholt ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Schon Anfang des Jahres 2016 gab es reichlich Wirbel um eine Datei über gewaltbereite Fußballfans, die die Polizei angelegt hatte. Auf dieser Liste standen auch Fans, die keine Straftaten begangen hatten. Seitdem haben die Datenschützer die Polizei fest im Blick und sehen sich immer öfter bestätigt. So hält die Polizei die Löschfristen nicht ein, sie führt Negativprognosen nicht richtig und auch bei den Verfahrensausgängen wird nicht immer alles ergänzt.

Zu viel Arbeit und keine Zeit

Tausende von Einträgen in den Datenbanken der Polizei müssten eigentlich kontrolliert und auf dem Laufenden sein. Die Grünen hatten im Hinblick auf den Sonderausschuss zum G-20-Gipfel in Hamburg verlangt, dass alles, was gespeichert und alles, was gelöscht wurde, einmal im Jahr überprüft werden muss. Dieser Antrag wurde jedoch wieder zurückgezogen. Die Polizeibeamten hatten sich wohl zurecht darüber beschwert, dass das Arbeitsaufkommen so massiv wird, dass für die ganz normale Polizeiarbeit keine Zeit mehr bleibt. Kritiker werfen der Polizei jetzt vor, dass sie den Sinn und auch den Zweck der Datenspeicherung nicht verstanden hat. Schließlich müssen Unternehmen ihre Datenspeicher in regelmäßigen Abständen untersuchen, kontrollieren und sich an bestimmte Fristen für Löschungen halten. Passiert das nicht, dann drohen hohe Geldbußen. Was in der freien Wirtschaft schon lange zum Standard gehört, sollte auch bei der Polizei möglich sein.

Fazit

Wenn ein übertriebener Datenschutz die Verfolgung von gefährlichen Straftätern verhindert, dann trägt das nicht unbedingt zur inneren Sicherheit des Landes bei. Nicht umsonst heißt es noch heute, dass Datenschutz auch Täterschutz ist. Auf der anderen Seite sollte auch eine Behörde wie die Polizei das schaffen, was großen Unternehmen gelingt, nämlich die Daten im Blick zu behalten und sie immer auf den neusten Stand zu bringen.

Bild: @ depositphotos.com / Yra1105

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Ulrike Dietz