Fraktionen zurückhaltend zu möglichem AfD-Verbotsverfahren

Berlin () – Mehrere im Bundestag vertretene Fraktionen reagieren zurückhaltend auf die Studie des Deutschen Instituts für , nach der die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt sind. “Die AfD ist eine verfassungsfeindliche Organisation”, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Sebastian Hartmann, der “Welt” (Donnerstagausgabe).


Man sehe bei der Partei auch eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale. “Unser primäres Ziel bleibt es dennoch, die AfD politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird.” Die Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), sagte: “Eine Diskussion um ein AfD-Verbot führt in die falsche Richtung.” Davon profitiere ihrer Einschätzung nach “am Ende nur die AfD selbst, weil sie sich wieder als Opfer darstellen kann”. Es brauche “eine politische Auseinandersetzung mit dieser Partei”, so Lindholz. “Wir müssen den Menschen immer wieder klar machen, dass die AfD eine rein destruktive Politik verfolgt.” Ähnlich argumentieren Abgeordnete der FDP und Linkspartei. FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle sagte der “Welt”: “Angesichts des derzeitigen Umfragehochs der AfD einen Verbotsantrag ins zu bringen, ist ein falsches Signal. Es ist Aufgabe aller demokratischen Parteien, durch ihre Programmatik und Wählerinnen und Wähler der AfD zurück zu gewinnen.”

Dabei müsse aber klar sein: “Wähler der AfD kann man nicht um jeden zurück gewinnen”, so Kuhle. “Denn sonst versündigt man sich an der demokratischen und gesellschaftlichen Mitte.” Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der Linke-Fraktion, sagte: “Die Debatte über ein Parteiverbot lenkt vom eigentlichen Problem ab, nämlich dass die AfD politisch bekämpft werden muss. Die Umfragen der AfD steigen immer, wenn die Verunsicherung zunimmt. Die beste Sofortmaßnahme gegen die AfD wäre ein starker Sozialstaat.”

Das Institut für Menschenrechte ist ein gemeinnütziger Verein und wird vom Deutschen Bundestag sowie aus Drittmitteln finanziert. In der Studie kommt das Institut zu dem Schluss, dass die AfD “in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, sodass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz (GG) durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte”. Die Autoren werfen der AfD vor, die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen zu wollen und auf die Abschaffung der Garantie der Menschenwürde abzuzielen.

Außerdem setze sich innerhalb der AfD “zunehmend der insbesondere von Björn Höcke vorangetriebene Kurs durch, der sich an der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus orientiert”, so das Institut.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Alternative für Deutschland (AfD)

Fraktionen zurückhaltend zu möglichem AfD-Verbotsverfahren

Zusammenfassung

– Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte sieht Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt
– Sebastian Hartmann (SPD): AfD ist eine verfassungsfeindliche Organisation, aber primäres Ziel ist politische Auseinandersetzung
– Andrea Lindholz (CSU): Diskussion um AfD-Verbot führt in die falsche Richtung, politische Auseinandersetzung notwendig
– FDP und Linkspartei äußern sich ähnlich
– Studie des Instituts wirft AfD Abschaffung der Garantie der Menschenwürde und Orientierung an nationalsozialistischer Gewaltherrschaft vor

Fazit

Verschiedene Fraktionen im Bundestag reagieren zurückhaltend auf eine Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte, die besagt, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der rechtsgerichteten Partei AfD erfüllt sind. Während die AfD als “verfassungsfeindliche Organisation” bezeichnet wird, betonen Politiker der SPD, der Unionsfraktion, der FDP und der Linkspartei die Wichtigkeit der politischen Auseinandersetzung mit der Partei anstelle eines Verbots. Sie warnen davor, dass ein Verbot der AfD den falschen Eindruck erwecken könnte, die Partei sei das Opfer.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH