Buschmann legt Gesetzentwurf für BGH-Leitentscheidungen vor

– Bundesjustizminister Marco Buschmann gibt Gesetzentwurf zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (BGH) in Ressortabstimmung
– Entwurf reagiert auf Hilferufe der Zivilgerichte, die etwa unter Dieselklagen leiden
– Leitentscheidungsverfahren soll grundsätzliche Rechtsfragen in Massenverfahren klären, auch wenn Verfahren anderweitig beenden
– Betroffene sollen schneller Rechtssicherheit erhalten
– BGH kann bei Revision in Massenverfahren Leitentscheidungsverfahren bestimmen und Entscheidung für gerichtliche Bewältigung der Massenverfahren treffen

() – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Montag seinen Gesetzentwurf zur Einführung eines sogenannten Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (BGH) in die Ressortabstimmung gegeben. Das berichtet die FAZ (Dienstagsausgaben).


Der FDP-Minister reagiert mit dem Entwurf auf Hilferufe der Zivilgerichte, die etwa unter den Dieselklagen ächzen. Mit dem Leitentscheidungsverfahren soll der BGH die bekommen, grundsätzliche Rechtsfragen in Massenverfahren auch dann zu entscheiden, wenn die Parteien das Verfahren anderweitig, womöglich auch aus prozesstaktischen Gründen, beenden. Zudem sollen Betroffene schneller Rechtssicherheit bekommen. Konkret bedeutet das: Wird in einem Massenverfahren Revision eingelegt, so kann der BGH dieses Verfahren zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen.

Über die grundsätzlichen Rechtsfragen entscheidet er auch dann, wenn sich die Revision etwa durch Rücknahme erledigt. Er trifft dann als neuartige Leitentscheidung für die gerichtliche Bewältigung der Massenverfahren.

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Bildhinweis: Marco Buschmann

Buschmann legt Gesetzentwurf für BGH-Leitentscheidungen vor

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