CDU will mit Ampel-Parteien Asylschutz im Grundgesetz beschneiden

  • CDU-Generalsekretär Mario Czaja schlägt gemeinsames Vorgehen der Ampel-Parteien bei Änderung des Asylschutzes im Grundgesetz vor
  • Überparteilicher Konsens und breiteres Bündnis im gefordert, um Grundgesetzänderungen anzugehen
  • Czaja bezeichnet es als vorstellbar, dass Asylverfahren und humanitäre Unterbringung an europäischen Außengrenzen stattfinden
  • Pauschale Asylverfahren an EU-Außengrenzen bisher rechtlich heikel

() – CDU-Generalsekretär Mario Czaja hat den Ampel-Parteien bei der Änderung des Asylschutzes im Grundgesetz ein gemeinsames Vorgehen wie bei der Unterstützung der nach dem russischen Überfall auf die Ukraine vorgeschlagen. “Wir brauchen einen überparteilichen Konsens”, sagte Czaja am Freitag dem TV-Sender “Welt”.


Wie die Zeitenwende sollte das Asyl-Thema “in einem breiteren Bündnis im Deutschen Bundestag beraten werden”, so dass man “dafür Mehrheiten hat, die bei zwei Drittel liegen und damit Opposition und Regierung zu einem gemeinsamen Handeln kommen”. Czaja weiter: “Und wenn Grundgesetzänderungen an dieser Stelle unseres Asylrechts erforderlich sind, dann sollte man sie miteinander angehen.” 1.000 am Tag, 30.000 pro Monat und über 100.000 in den ersten dreieinhalb Monaten vertrage die Infrastruktur Deutschlands nicht. “Damit kann der Zusammenhalt in unserem Land nicht gewährleistet werden.” Der CDU-Politiker bezeichnete es als vorstellbar, dass nicht nur die Asylverfahren an die europäischen Außengrenzen verlegt werden, wie das viele andere Länder um uns herum vorschlügen, sondern dass “die humanitär vernünftige Unterbringung von , die temporär Schutz brauchen, auch an den europäischen Außengrenzen erfolgt”.

Wenn dafür rechtliche Änderungen notwendig seien, sollte man sie gemeinsam angehen, sagte Czaja. Anspruch der CDU sei es, “dass wir denjenigen Schutz bieten, die ihn brauchen”. Pauschale Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sind bislang rechtlich heikel: 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Abschiebung eines Flüchtlings, dem in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden war, dorthin als unzulässig eingestuft, weil im Einzelfall nicht auszuschließen war, dass er dort nicht unmenschlich oder erniedrigend behandelt wird.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek

CDU will mit Ampel-Parteien Asylschutz im Grundgesetz beschneiden

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