Linke kritisiert Nullsummenspiel für Rentner mit Grundsicherung

  • Linksfraktion im Bundestag kritisiert, dass Rentner mit ergänzender Hilfe vom Sozialamt nichts von der Erhöhung der gesetzlichen Renten haben werden.
  • Fraktionschef Dietmar Bartsch fordert eine armutsfeste Mindestrente von 1.200 in .
  • Die Rentenerhöhung soll im Juli stattfinden, aber kleine Rentenbezieher mit Grundsicherung werden den Zuwachs direkt mit der steuerfinanzierten Leistung verrechnet.
  • Im Dezember gab es in Deutschland rund 660.000 im Rentenalter, die Grundsicherung erhielten.
  • Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland, fordert einen Rentenfreibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, damit das Gesamteinkommen deutlich über dem Grundsicherungsniveau liegt.

() – Die Linksfraktion im Bundestag kritisiert, dass Rentner, die ergänzende Hilfe vom Sozialamt erhalten, unterm Strich nichts von der bevorstehenden Erhöhung der gesetzlichen Renten haben werden. “Dass Rentner, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, bei der Rentenerhöhung im Juli regelmäßig in die Röhre schauen, ist inakzeptabel”, sagte Fraktionschef Dietmar Bartsch den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben).


“Wir brauchen eine armutsfeste Mindestrente von 1.200 Euro in Deutschland.” Diese dürfe nicht abgekoppelt sein von der jährlichen Rentenanpassung, fügte er hinzu. Die Rentenerhöhung müsse anerkannt und dürfe nicht verrechnet werden. Aktuell spare der Bund auf Kosten der Versicherten. Die Renten in Deutschland sollen Anfang Juli steigen – und zwar um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten. Bei Beziehern sehr kleiner Renten, die ergänzend Grundsicherung im Alter bekommen, wird der Zuwachs allerdings umgehend mit der steuerfinanzierten Leistung verrechnet, wie das Bundesarbeitsministerium bestätigte. Im vergangenen Dezember gab es in Deutschland rund 660.000 Menschen im Rentenalter, die Grundsicherung erhielten. Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, sagte den Funke-Zeitungen: “Wer nur ein niedriges Alterseinkommen hat, muss über einen Rentenfreibetrag in der Grundsicherung im Alter so gestellt werden, dass das Gesamteinkommen deutlich über dem Grundsicherungsniveau liegt.” Das müsse auch bei Erwerbsminderung gelten, fordert sie.

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