– Stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Roßkopf, kritisiert Bundespolizeibeauftragten-Pläne der Ampel-Koalition
– Kollegen äußern Bedenken und befürchten Überwachung
– Roßkopf hält neue Stelle für nicht notwendig und nicht wünschenswert, da es bereits genug Anlaufstellen für Bürgerbeschwerden gibt
– Möglichkeit, dass Polizeibeauftragter als Anwalt der Polizisten wirkt, könnte Chance bieten
– Ampelkoalition erhofft sich bessere Erkennung von Fehlverhalten und strukturellen Missständen sowie stärkere parlamentarische Kontrolle durch Bundespolizeibeauftragten
– 2019-Studie der Ruhruniversität Bochum: jährlich 12.000 Verdachtsfälle von Polizeigewalt
Berlin () – Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Roßkopf, sieht die von der Ampel-Koalition geplante Schaffung eines Bundespolizeibeauftragten kritisch. „Unter den Kollegen gibt es Bedenken, denn sie fürchten eine Überwachung“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).
Es gebe seiner Ansicht nach „schon genug Stellen“, an denen Bürger ihren Unmut kundtun könnten. „Zur Kontrolle wäre ein neuer Beauftragter nicht nötig und nicht wünschenswert“, so Roßkopf. „Ein Polizeibeauftragter könnte wie die Wehrbeauftragte des Bundestages auch Anwalt der Polizisten sein. Darin könnte eine Chance liegen. Im Moment herrscht da eine große Verunsicherung.“
Mit der Schaffung eines Bundespolizeibeauftragten erhofft sich die Ampelkoalition, Fehlverhalten oder strukturelle Missstände besser erkennen zu können sowie eine stärkere parlamentarische Kontrolle Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols. Eine Studie der Ruhruniversität Bochum war im Jahr 2019 zu dem Ergebnis gekommen, dass es jährlich 12.000 Verdachtsfälle von Polizeigewalt gebe.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Bundespolizei |
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