BKA gelingt Schlag gegen Geldautomatensprenger

– Großangelegte Aktion gegen mutmaßliche Geldautomatensprenger
– Durchsuchungen in Amsterdam, Helmond und Utrecht durch Staatsanwaltschaft , Bundeskriminalamt und niederländische
– Ermittlungsverfahren der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in (ZeOS NRW)
– Festnahme von fünf niederländisch-marokkanischen Staatsangehörigen, verdächtigt an 22 Geldautomatensprengungen beteiligt zu sein
– Insgesamt erbeuteten sie über eine Million Euro und verursachten Sachschäden in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro
– Sicherung von Vermögenswerten und Beweismitteln wie Tatkleidung, Tatmitteln, Mobiltelefonen und elektronischen Speichermedien
– Ermittlungen und Auswertungen dauern an
– Gesetz sieht Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren für Sprengstoffexplosionen und bis zu 10 Jahren für schweren Bandendiebstahl vor

Wiesbaden/Amsterdam () – In einer großangelegten Aktion ist deutschen und niederländischen Behörden am Dienstag ein Schlag gegen mutmaßliche Geldautomatensprenger gelungen. Einsatzkräfte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, des Bundeskriminalamtes und der niederländischen Polizei durchsuchten bei der Razzia insgesamt neun Wohnobjekte in Amsterdam, Helmond und Utrecht, wie das BKA mitteilte.


Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW). Bei der Aktion wurden fünf niederländisch-marokkanische Staatsangehörige im Alter zwischen 23 und 38 Jahren festgenommen. Sie seien dringend verdächtig, an insgesamt 22 Sprengungen von Geldautomaten im Zeitraum 20. Mai 2021 bis 30. August 2022 in als ausführende Täter bzw. Hintermänner beteiligt gewesen zu sein, so die Ermittler. Insgesamt sollen sie über eine Million Euro erbeutet und Sachschäden in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro verursacht haben.

Die Maßnahmen am Dienstag dienten unter anderem auch der Sicherung von Vermögenswerten und der Sicherstellung von Beweismitteln wie Tatkleidung, Tatmitteln sowie Mobiltelefonen und elektronischen Speichermedien. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauerten zunächst noch an. Für jeden Fall der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren vor, der schwere Bandendiebstahl von bis zu zehn Jahren. Die Sprengungen im Tatzeitraum wurden in Arnsberg, Bad Oeynhausen, Dormagen, Dortmund, , Köln, Löhne, Meerbusch, Pulheim, Senden, Viersen, Wesel, Braunschweig, Hannoversch Münden, Ihlow, Rinteln, Dierdorf, Montabaur, Trier, Homburg, Gelnhausen und Schuttrange (Luxemburg) verübt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Geldautomat

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