Bayern will bei Sexualstraftaten Speicherfristen verlängern

  • Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich dringt auf eine Verbesserung der Möglichkeiten, Sexualstraftaten zu verfolgen.
  • Eisenreich will die Aufbewahrungs- und Speicherfristen bei Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten auf jeweils zehn Jahre verlängern.
  • Derzeit werden Akten zu eingestellten Ermittlungsverfahren fünf Jahre aufbewahrt.
  • Im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZVS) sind Einstellungen sogar nur zwei Jahre gespeichert.
  • Eisenreich argumentiert, die aktuelle Rechtslage könne die Strafverfolgung von Sexualdelikten erschweren.
  • Ermittler benötigen Zugriff auf ältere Ermittlungsakten, so Eisenreich.

() – Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) dringt auf eine Verbesserung der Möglichkeiten, Sexualstraftaten zu verfolgen. Laut eines Berichts der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” will der CSU-Politiker seine Kollegen auf der bevorstehenden 94. Konferenz der Justizminister für eine Beschlussvorlage gewinnen, wonach die Aufbewahrungs- und Speicherfristen bei Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten auf jeweils zehn Jahre verlängert werden sollen.


Derzeit werden Akten zu eingestellten Ermittlungsverfahren fünf Jahre aufbewahrt. Im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZVS) sind Einstellungen sogar nur zwei Jahre gespeichert. Diese Rechtslage kann nach Eisenreichs Worten “die Strafverfolgung von Sexualdelikten erschweren”. Strafverfolgungsbehörden erhielten teilweise erst spät und zu unterschiedlichen Zeitpunkten Kenntnis von den Vorwürfen.

Deshalb benötigten die Ermittler auch Zugriff auf ältere Ermittlungsakten, sagte Eisenreich der FAZ.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek

Bayern will bei Sexualstraftaten Speicherfristen verlängern

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