Bundestagsvizepräsidentin will Rechtsstaatlichkeit bei Asylverfahren

  • Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt besteht auf Rechtsstaatlichkeit bei Asylverfahren.
  • Sie fordert eine durchgängige Registrierung an den EU-Außengrenzen und eine verbindliche Verteilung von Geflüchteten.
  • Es sollten keine unmenschlichen Lager entstehen.
  • Göring-Eckardt plädiert für ein flexibles und verbindliches System.
  • Die Grünen-Politikerin befürwortet schnelle Verfahren inklusive Rückführungen, jedoch müssen diese rechtsstaatlich sein.
  • () – Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) besteht angesichts der zunehmenden nach Asylverfahren an den Außengrenzen der Europäischen Union auf Rechtsstaatlichkeit. “Ich bin sehr für Humanität und Ordnung – aber nicht nach dem Motto: mehr Ordnung, weniger Humanität”, sagte sie dem “Redaktionsnetzwerk ” (Freitagausgaben).

    “Ich bin fest davon überzeugt, dass wir eine durchgängige Registrierung an den Außengrenzen brauchen. Das werden die Länder mit EU-Außengrenze aber nur machen, wenn Geflüchtete anschließend verbindlich verteilt werden”, so die Bundestagsvizepräsidentin. “Ein Budenzauber mit noch mehr und größeren und unmenschlicheren Lagern, aus denen die Geflohenen weder weiterreisen noch zurück in ihre Heimat können, hilft weder den Kommunen noch den in Not”, sagte Göring-Eckardt. “Das Grundrecht auf Asyl steht im Grundgesetz, und der Flüchtlingsschutz ist fest in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert. Das steht da nicht umsonst. Alle Schutzsuchenden haben das Recht darauf, dass ihr Antrag individuell geprüft wird.” Deshalb plädiere sie angesichts der Debatten über eine neue europäische Asylpolitik für “ein Konzept, das besagt: Geflüchtete werden aufgenommen und verteilt auf die Länder, die dazu bereit sind. Und die, die dazu nicht bereit sind, zahlen an die anderen Länder so viel, dass es sich für sie auszahlt, Menschen in Not aufzunehmen.” Das System müsse flexibel und zugleich verbindlich sein, so die Grünen-Politikerin. “Gleichzeitig bin ich natürlich für schnelle Verfahren inklusive Rückführungen. Doch es müssen rechtsstaatliche Verfahren sein.”

    Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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