Bahn reicht vor Gericht Eilantrag gegen 50-Stunden-Warnstreik ein

  • reicht Eilantrag beim Arbeitsgericht ein
  • Ziel ist es, den 50-stündigen Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zu stoppen
  • nennt Streik “unverhältnismäßig” und schädlich für Kunden und unbeteiligte Dritte
  • Verhandlung beginnt am Samstag um 12 Uhr
  • EVG fordert mindestens 650 Euro mehr Lohn im Monat bzw. zwölf Prozent mehr bei oberen Einkommen für 230.000 Beschäftigte

() – Die Bahn (DB) hat beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Eilantrag eingereicht, um den 50-stündigen Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) noch zu stoppen. Dieser Schritt sei im Interesse der Kunden “jetzt geboten”, teilte der Konzern am Samstag mit.

Der Streik sei “unverhältnismäßig” und schädige Kunden sowie unbeteiligte Dritte, hieß es weiter. Die Verhandlung beginnt am Samstag um 12 Uhr. Die EVG hatte am Donnerstag angekündigt, ab Sonntag 22 Uhr für 50 Stunden streiken zu wollen. Am Freitag hatte es dann noch mal Verhandlungen gegeben, die aber zu keinem Ergebnis führten.

Im Tarifstreit fordert die Gewerkschaft für rund 230.000 Beschäftigte mindestens 650 Euro mehr Lohn im Monat beziehungsweise zwölf Prozent mehr bei den oberen Einkommen bei einer Laufzeit von einem Jahr.

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Bildhinweis: Signalleuchte bei der Bahn

Bahn reicht vor Gericht Eilantrag gegen 50-Stunden-Warnstreik ein

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