- Bundesregierung will Cosco-Erwerb von Anteilen teilweise untersagen
- Chinesisches Staatsunternehmen darf weniger als 25% erwerben
- Containerterminal Tollerort im Hamburger Hafen betroffen
- Terminal gilt als Betreiber von kritischer Infrastruktur
- Teiluntersagung von Herbst 2022 bleibt rechtsgültig
Berlin () – Die Bundesregierung will dem chinesischen Staatsunternehmen Cosco den Erwerb eines Anteils des Containerterminals Tollerort im Hamburger Hafen weiterhin nur in Teilen untersagen. Die Bundesregierung habe den Erwerbsparteien am Mittwoch in einem Schreiben mitgeteilt, dass die überarbeiteten Kaufverträge im Einklang mit den Bedingungen der Teiluntersagung stünden, so Regierungssprecher Steffen Hebestreit.
“Wie im Herbst 2022 im Bundeskabinett entschieden, darf Cosco lediglich Anteile von weniger als 25 Prozent an dem Terminal im Hamburger Hafen erwerben”, sagte Hebestreit. Der Containerterminal gilt inzwischen als Betreiber von kritischer Infrastruktur gemäß den gesetzlichen Vorgaben. “Eine Abänderung der Kabinettsentscheidung vom 31. Oktober 2022, die die Veräußerung auf unter 25 Prozent begrenzte, erfolgt nicht. Die Teiluntersagung von Herbst 2022 bleibt damit rechtsgültig”, so der Sprecher.
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Hamburger Container-Hafen
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