Bundesregierung will Wagner nicht als Terrorgruppe einstufen

– Bundesregierung sieht keine rechtliche , Wagner-Gruppe auf EU-Terrorliste zu setzen
– Rechtliche Voraussetzungen für EU-Listung als Terrororganisation sind hoch
– Keine nationalen Entscheidungen in EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten bekannt, die Listungskriterien erfüllen
– Söldnern werden Kriegsverbrechen vorgeworfen
– Litauen hat Gruppe als Terrororganisation eingestuft, Frankreich plant ebenfalls
– CDU-Außenpolitikerin Katja Leikert: Systematische Verbrechen sind “staatlich geförderter Terrorismus”
– Hohe rechtliche Hürden für Terror-Listung, umfassendes gerichtsverwertbares Beweispaket notwendig
– EU hat bereits verschiedene Sanktionen gegen Wagner-Gruppe verhängt

() – Die Bundesregierung sieht derzeit keine rechtliche Möglichkeit, die Söldnergruppe Wagner auf die Terrorliste der Europäischen Union zu setzen. Das geht aus der Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Frage aus der Unionsfraktion hervor, über die die FAZ berichtet.


“Die rechtlichen Voraussetzungen für eine EU-Listung als Terrororganisation sind hoch”, heißt es darin. Zum jetzigen Zeitpunkt seien der Bundesregierung keine nationalen Entscheidungen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat bekannt, die mit Bezug zur Wagner-Gruppe die Listungskriterien des Anti-Terrorismus-Sanktionsregimes der EU erfüllen würden, heißt es in einer nachträglichen Anmerkung zu der Antwort. Gemeinsam mit den Partnern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union beobachte und bewerte die Bundesregierung mögliche Entwicklungen. “Die Frage, ob eine Listung politisch sinnvoll wäre, ist daher derzeit hypothetisch.”

Den Söldnern wird vorgeworfen, Kriegsverbrechen begangen zu haben. In Litauen hatte das daher bereits im März beschlossen, die Gruppe als Terrororganisation einzustufen, und andere Länder aufgefordert, das ebenfalls zu tun. Am Dienstag verabschiedete die französische Nationalversammlung einstimmig die Resolution, um die Wagner-Gruppe in die EU-Liste der terroristischen Vereinigungen aufzunehmen. Die CDU-Außenpolitikerin Katja Leikert sagte der FAZ: “Die systematischen Verbrechen, die Wagner vor allem in der begeht, müssen als das eingeordnet werden, was sie sind: staatlich geförderter Terrorismus. Dass Frankreich das nun offen ausspricht, ist richtig.”

Das Auswärtige Amt weist in seiner Antwort aber nicht nur auf die rechtlichen Hürden einer Terror-Listung hin, dass es zum Beispiel eines umfassenden Beweispaketes bedürfe, welches sich auf offen zugängliche Informationen stützen müsse, damit diese gerichtsverwertbar seien. Es wird auch aufgeführt, dass die EU bereits unterschiedliche Sanktionen gegen die Wagner-Gruppe verhängt hat, und gegen insgesamt 19 Personen und zehn mit ihr verbundenen Organisationen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Auswärtiges Amt

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