– Aufträge des Bundes ab 10.000 Euro nur an tarifbezahlte Unternehmen
– Gesetzesentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie bei öffentlicher Vergabe
– Verbindliche Arbeitsbedingungen durch Rechtsverordnungen
– Regelungen gelten auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitnehmern
– Stichprobenartige Kontrolle von Tariftreueversprechen während der Auftragserfüllung
– Unternehmen müssen Tarifbedingungen nachweisen
Berlin () – Künftig sollen Aufträge des Bundes ab 10.000 Euro nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen. Das geht aus einem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie bei der Vergabe öffentlicher Bundesaufträge hervor, über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagausgaben) berichtet.
Darin heißt es, das Gesetz gelte ab einem geschätzten Auftragswert oder Vertragswert von 10.000 Euro ohne Umsatzsteuer für Vergabeverfahren. Der Ort der Leistung müsse sich demnach in Deutschland befinden, heißt es. Laut Entwurf will das Bundesarbeitsministerium auf Antrag von Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen Rechtsverordnungen aufsetzen, die die „verbindlichen Arbeitsbedingungen“ regeln. In dem Papier werden Entlohnung, bezahlter Mindestjahresurlaub sowie Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten genannt.
Weiter heißt es, der Bundesauftraggeber gebe einem Auftragnehmer „verbindlich“ vor, dass er für die Dauer der Leistungserbringung mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren müsse, die die jeweilige Rechtsverordnung festsetze. Die Regelungen sollen ebenfalls für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitnehmern gelten. In Planung ist zudem, dass die Gesetzesvorgaben während der Auftragserfüllung geprüft werden. Dem Entwurf zufolge sollen die Vergabestellen der Bundesauftraggeber „stichprobenartig“ kontrollieren, ob ein Auftragnehmer sein Tariftreueversprechen erfüllt.
Zudem sollen die Unternehmen nachweisen, dass sie die Tarifbedingungen einhalten. Der Bundesauftraggeber verpflichte den Auftragnehmer, dass sie ihr Tariftreueversprechen einhalten, heißt es. Eine Dokumentation sei „mittels geeigneter Unterlagen“ nötig.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Baukräne auf einer Baustelle |
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