- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin
- Verbot für Einzelperson, sich bei Klimaprotesten auf Berliner Straßen festzukleben, ist zu unbestimmt
- Beschwerde der Polizei Berlin ohne Erfolg
- Unklarheit, welche Straßen des “übergeordneten Straßennetzes” konkret betroffen sind
Berlin () – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach das gegen eine Einzelperson ausgesprochene Verbot, sich bei Protesten gegen die Klimapolitik auf den Berliner Straßen festzukleben zu unbestimmt sei. Die dagegen gerichtete Beschwerde der Polizei Berlin blieb ohne Erfolg.
Es sei weiterhin nicht eindeutig erkennbar, welche Straßen des benannten “übergeordneten Straßennetzes” konkret von dem Verbot betroffen seien, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
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Bildhinweis: | Klimaprotest |
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