– Verbraucherschützer warnen vor Verschlechterung der Fahrgastrechte durch 49-Euro-Ticket
– Nutzer des Deutschlandtickets gelten als Kunden zweiter Klasse
– Marion Jungbluth appelliert an Landesminister gegen Änderung der Eisenbahnverkehrsordnung zu stimmen
– Keine „Beschneidung der Fahrgastrechte“ laut bayerischem Verkehrsministerium
– Deutschlandticket ist ein Abo-Ticket ohne bestimmte Zugbindung
– Fahrgast muss Verbindung wählen, um geplanten Fernverkehrszug zu erreichen
Berlin () – Verbraucherschützer warnen vor einer Verschlechterung der Fahrgastrechte infolge des 49-Euro-Tickets. „Nutzer des Deutschlandtickets sind Kunden zweiter Klasse“, sagte Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben).
Sie appelliert an die Landesminister, gegen diese Änderung der Eisenbahnverkehrsordnung zu stimmen. Der Bundesrat habe es am 12. Mai in der Hand, den entsprechenden Passus zu streichen, so Jungbluth. Aus dem bayerischen Verkehrsministerium hieß es derweil, eine „Beschneidung der Fahrgastrechte“ durch die geplante Änderung der Eisenbahnverkehrsordnung sei nicht zu erkennen. „Das Deutschlandticket ist ein Abo-Ticket, für das keine bestimmte Zugbindung besteht“, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministers Christian Bernreiter (CSU).
Es obliege dem Fahrgast, eine Verbindung zu wählen, die „sicherstellt, dass er seinen geplanten Fernverkehrszug erreicht“, so der Sprecher.
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Bildhinweis: | Deutschlandticket |
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