Wohnungswirtschaft warnt vor "illusorischer" EU-Sanierungspflicht

– 45% aller Gebäude in der EU müssen in neun Jahren saniert werden
– derzeit wird nur 1% des gesamten Gebäudebestandes in pro Jahr saniert
– Sanierungsziel: bis 2050 alle Gebäude in der EU klimaneutral
– bis 2030 sollen alle Objekte mindestens -Effizienzklasse E erreichen
– Investitionen in energetische Sanierung in Deutschland müssten auf 187 bis 261 Milliarden pro Jahr steigen
– EU-Mitgliedstaaten haben erhebliche Spielräume, um Vorgaben abzuschwächen

Brüssel () – Um die EU-Sanierungspflicht umzusetzen, müssten nach Berechnungen des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) in lediglich neun Jahren 45 Prozent aller Gebäude in der gesamten EU saniert werden. “Das hinzubekommen ist illusorisch”, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko dem “Spiegel”.


Derzeit würde in Deutschland pro Jahr gerade einmal ein Prozent des gesamten Gebäudebestandes saniert. Selbst bei einer Verdopplung der jährlichen Anstrengungen komme man in neun Jahren nur auf eine Sanierungsquote von 18 Prozent. Die Sanierungsrichtlinie hat zum Ziel, bis 2050 alle Gebäude in der EU klimaneutral zu machen. Dabei sollen die am schlechtesten gedämmten Gebäude als erstes saniert werden.

Bis 2030 müssten alle Objekte mindestens Energie-Effizienzklasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Damit gehe das noch über einen Vorschlag der EU-Kommission hinaus, die bislang lediglich Klasse F bis 2030 für alle Gebäude verpflichtend machen wollte, wie der “Spiegel” berichtet. “Die geplanten Maßnahmen hätten Milliardenkosten zur Folge und sind nicht umsetzbar”, so Gedaschko. Allein in Deutschland müssten die Investitionen in die energetische Sanierung von derzeit knapp 50 Milliarden Euro auf 187 bis 261 Milliarden Euro pro Jahr steigen.

Es sei nicht klar, wie die EU und die Bundesregierung Sanierungen angemessen unterstützen könnten. Die Energieeinsparungen kompensierten die Sanierungskosten nicht annähernd. Neben Kommission und Parlament hat auch der Rat der Mitgliedstaaten bereits seine Position festgelegt. Sie räumt den Regierungen erheblichen Spielraum ein, die Vorgaben abzuschwächen.

Die schwedische Ratspräsidentschaft hat bereits signalisiert, dass sie sich Zeit lassen will. Danach würde der sogenannte Trilog-Prozess frühestens im Juni beginnen und nicht vor Jahresende abgeschlossen sein.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Umbau einer Wohnung

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