Union für Kirchenvertreter in Kommission zu Paragraf 218

– Unionsfraktion kritisiert Besetzung der Kommission zur Prüfung der Streichung von Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch
– Keine kirchlichen Organisationen beteiligt, obwohl diese langjährige Partner in Frauenberatungsstellen und Schwangerschaftskonfliktberatung sind
– Fragen zum Schutz des Lebensrechts ohne Paragraf 218 im Strafgesetzbuch
– Kommission besteht aus 18 aus verschiedenen Disziplinen
– Abschlussbericht soll im Frühjahr 2024 vorgelegt werden

() – Die Unionsfraktion hat die Besetzung der Kommission scharf kritisiert, die eine Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch und die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen prüfen soll. “Die Kommission ist von Grund auf falsch aufgestellt. Viele gesellschaftliche Gruppen werden beteiligt, aber keine einzige kirchliche Organisation”, sagte Mechthild Heil (CDU), Vorsitzende der Gruppe der Frauen der Unionsfraktion, der “Rheinischen Post” (Donnerstag).


Dabei seien kirchliche Organisationen ihrer Meinung nach seit Jahrzehnten zuverlässige Partner in den Frauenberatungsstellen und der Schwangerschaftskonfliktberatung. Gleichzeitig verwies Heil auf Artikel 2 im Grundgesetz, wonach jeder das auf Leben und körperliche Unversehrtheit habe. Heil fragte, wer dieses Lebensrecht schütze und wie es geschützt werde, wenn Paragraf 218 StGB gestrichen werde. Die Kommission ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium, bestehend aus 18 Experten aus den Bereichen , Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften. Der Abschlussbericht der Kommission soll im Frühjahr 2024 vorgelegt werden, zwölf Monate nach Konstituierung des Gremiums.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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