Kliniken sollen weiterhin neue Gasheizungen bekommen können

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will Ausnahmeregelungen für , - und Reha-Einrichtungen bei geplantem Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen ab 2024.
  • Einrichtungen könnten weiterhin Gasheizungen beantragen, wenn Investitionen unverhältnismäßige Belastung darstellen und Betrieb gefährden.
  • Austauschpflicht wäre damit ausgesetzt.
  • 2,5 Milliarden Euro zusätzlich als Ausgleich für gestiegene indirekte Energiekosten, wie bei Wäschereien, sollen den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

() – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will bei dem geplanten Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2024 großzügige Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflege- und Reha-Einrichtungen erwirken. “Wir werden nicht zulassen, dass steigende - und Heizkosten Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährden”, sagte Lauterbach der “Bild am Sonntag”.

“Der Staat garantiert die Daseinsvorsorge. Dazu gehört auch, dass wir Defizite ausgleichen, die selbst gut arbeitende Kliniken nicht zu verantworten haben.” Konkret soll es den genannten Einrichtungen möglich sein, auch nach Inkrafttreten des novellierten GEG den Einbau einer neuen Gasheizung zu beantragen, wenn die Investitionen eine unverhältnismäßige Belastung für die Gesundheitseinrichtungen darstellen und die Aufrechterhaltung des Betriebs gefährdet wird. Die Austauschpflicht wäre damit ausgesetzt. Zudem werden den Einrichtungen laut Lauterbach 2,5 Milliarden Euro zusätzlich als Ausgleich für Steigerungen indirekter Energiekosten, wie gestiegene Kosten für Wäschereien, zur Verfügung gestellt.

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