Buschmann verteidigt Straßenschlacht-Kritik an "Letzter Generation"

– Bundesjustizminister Marco Buschmann verteidigt Aussagen über Verbindungen zwischen 1920er-1930er Zuständen und Klimaprotesten
– Buschmann betont die Neutralität des Strafrechts und dessen Durchsetzung gegen Rechtsverletzer
– Keine verschärften Strafen für Klimaaktivisten gefordert, sondern bessere Durchsetzung vorhandener Gesetze
– Verzögerung der Gesetzesreform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aufgrund von Sorgfaltspflicht
– Buschmann befindet sich in guten Gesprächen mit Familienministerin Lisa Paus über Gesetzesreform

() – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine Aussagen verteidigt, in denen er eine Linie zwischen straßenschlachtartigen Zuständen in den 1920er- und 30er-Jahren in Berlin und den aktuellen Klimaprotesten gezogen hatte. “Ich habe noch niemanden gesehen, der gesagt hat, dass diese Beschreibung der 20er- und 30er-Jahre falsch ist”, sagte er am Rande des FDP-Parteitags am Samstag dem TV-Sender Phoenix .


Um nicht wieder in die gleichen Zustände wie in dieser Zeit zu verfallen, sei es “ein Instrument, dass wir uns alle an das halten und dass, wenn jemand das Recht verletzt, es gegen jeden Rechtsverletzer durchgesetzt wird, und zwar unabhängig davon, ob ich seine Motivation für sympathisch oder für unsympathisch halte”, so der FDP-Politiker. Die Neutralität des Strafrechts zu bewahren und sicherzustellen, dass es gegen Rechtsverletzer durchgesetzt werde, sei die Aufgabe eines Bundesjustizministers, fügte er hinzu. Auch angesichts von Diskussionen um seine Aussagen bleibe er bei seiner Linie. “Rechtsstaatliche Prinzipien zu verteidigen, mache ich nicht davon abhängig, ob ich dafür Applaus bekomme oder nicht”, so Buschmann.

Zugleich lehnte Buschmann Forderungen ab, Strafen für Klimaaktivisten, die Gesetze verletzen, zu verschärfen. “Sie werden von mir keine Äußerungen finden, wo ich sage, dass man für diese Straßenblockaden jetzt besondere Straftatbestände braucht”, sagte er. Es gebe in an vielen Stellen kein Defizit, zu wenig Gesetze zu haben. Er wünsche sich hingegen, “dass wir die Gesetze, die wir haben, besser durchsetzen.”

Die Verzögerung einer Gesetzesreform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, die bereits im Juni 2022 angekündigt wurde, begründete der Bundesjustizminister mit der Sorgfaltspflicht. “Wenn wir dieses Gesetz machen, dann muss es gut gemacht sein, weil es auch gibt, die Vorbehalte haben und die dieses Gesetz nicht wollen”, so Buschmann. “Die warten nur darauf, dass es in diesem Gesetz handwerkliche gibt und deshalb muss es gut gemacht sein, gerade im Interesse der Menschen, die davon profitieren sollen.” Mit Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sei er in guten Gesprächen und viele der Fragen der Gesetzesreform seien schon gelöst.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Marco Buschmann auf dem FDP-Bundesparteitag 2023

Buschmann verteidigt Straßenschlacht-Kritik an "Letzter Generation"

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