Bund prüft Entlastungen für Ausländerbehörden

– Steigende Zahl von Schutzsuchenden in belastet Verwaltungen
– Maßnahmen zur Entlastung der Ausländerbehörden geprüft
– Verlängerung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte auf drei Jahre vorgeschlagen
– Viertel aller Asylentscheidungen 2022 waren subsidiär Schutzberechtigte
– Längere Geltungsdauer von Visa zu Bildungs- und Erwerbszwecken erwogen
– Spezielle Bauförderungen durch den Bund und Erleichterungen bei Bauvorgaben sollen Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten verbessern
– Kommunen fordern Einstufung von Georgien, Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer
– Bund und Länder sollen bei Rückführungen ausreisepflichtiger Ausländer besser zusammenarbeiten

() – Bund, Länder und Kommunen prüfen angesichts steigender von Schutzsuchenden in Deutschland und zunehmender Belastung der Verwaltungen Maßnahmen zur Entlastung der Ausländerbehörden. “Die Belastung der kommunalen Ausländerbehörden ist derzeit außergewöhnlich groß. Lange Wartezeiten auf Termine und bei Entscheidungen der Ausländerbehörden sind die Folge”, heißt es in einem Ergebnisbericht von Arbeitsgruppen mit Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) berichten.


Eine “deutliche Entlastung” der Behörden vor Ort ergibt sich demnach dadurch, dass “die Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte auf drei Jahre verlängert wird”, heißt es in dem . Bisher gilt der Aufenthaltstitel nur für ein Jahr, kann aber auf drei Jahre verlängert werden. Subsidiär Schutzberechtigte sind nicht als Flüchtlinge anerkannt, sie können aber dennoch nicht in ihr Heimatland, weil ihnen dort Gefahr droht.

Mit einem Viertel aller Asylentscheidungen machte diese Gruppe 2022 den Großteil der anerkannten Geflüchteten aus. So sind viele Syrer aufgrund des anhaltenden Bürgerkriegs “subsidiär Schutzsuchende”. Auf Nachfrage teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mit, man werde diesen Vorschlag prüfen und gegebenenfalls erforderliche Schritte einleiten. Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, begrüßte den Vorstoß bei subsidiär Schutzsuchenden.

“Das führt zu deutlich weniger bei den Behörden vor Ort. Das ist ein wichtiger Schritt”, so Sager gegenüber den Funke-Zeitungen. “Ein besonders hohes Entlastungspotenzial” erwartet der Bericht der Arbeitsgruppen zur Asylpolitik und Flüchtlingsunterbringung durch eine längeren Geltungsdauer von Visa zu Bildungs- und Erwerbszwecken. Statt bisher drei oder sechs Monate sollen die sogenannten D-Visa zwölf Monate gelten.

Auf Nachfrage hieß es beim zuständigen Auswärtigen Amt: “Eine Ausweitung der Geltungsdauer von D-Visa kann zur Entlastung der Ausländerbehörden in Deutschland beitragen. Wir unterstützen die Ausweitung daher.” Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten sollen demnach spezielle Bauförderungen durch den Bund sowie Erleichterungen bei den Bauvorgaben etwa bei Bestandschutz sein. “Wichtige Vorschläge liegen auf dem Tisch, zugleich bleiben zentrale Fragen wie die stärkere finanzielle Hilfe durch den Bund ungeklärt”, sagte Landtagskreis-Präsident Sager den Funke-Zeitungen.

“Eine zentrale Forderung der Kommunen an den Bund ist die Einstufung der Staaten Georgien, Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer. Hier brauchen wir endlich Ergebnisse.” Zugleich müssten Bund und Länder besser bei Rückführungen ausreisepflichtiger Ausländer werden, hob Sager hervor. “Der Bund kann und sollte mehr leisten, etwa bei der Beschaffung von Passpapieren für abgelehnte Asylsuchende.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle

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