Finanzministerium weist Länder-Kritik bei Flüchtlingskosten zurück

  • Bundesfinanzministerium weist Kritik der Länder zurück
  • Bund plant flüchtlingsbezogene Ausgaben von 26,6 Milliarden für 2022
  • 11 Milliarden Euro zur Bekämpfung von Fluchtursachen
  • 9,5 Milliarden Euro für Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren
  • 2,82 Milliarden Euro als Entlastung für Länder und Kommunen
  • Bericht zu Flüchtlings- und Integrationskosten voraussichtlich Anfang Mai

() – Im Vorfeld des Flüchtlingsgipfels von Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsidenten weist das Bundesfinanzministerium Kritik der Länder zurück, der Bund helfe den Ländern nicht ausreichend. So plant die Bundesregierung für das laufende Jahr mit flüchtlingsbezogenen Ausgaben von 26,6 Milliarden Euro, wie aus einem Vermerk des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, über den das “Handelsblatt” (Donnerstagsausgabe) berichtet.


Im vergangenen Jahr waren es demnach 29,8 Milliarden Euro. Rund ein Drittel des Geldes – in diesem Jahr elf Milliarden Euro – setzt die Bundesregierung laut der Übersicht zur Bekämpfung von Fluchtursachen ein. 9,5 Milliarden Euro gibt der Bund für Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren aus, 2,82 Milliarden Euro gehen als Entlastung an Länder und Kommunen. Die fließen in einen Bericht zu den Flüchtlings- und Integrationskosten ein, der voraussichtlich Anfang Mai und damit kurz vor dem Sondergipfel dem Bundeskabinett vorgelegt wird.

Die Zahlen zeigten, dass der Bund die “Länder und Kommunen bei der Bewältigung dieser außergewöhnlichen Lage nicht allein lässt”, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium. Und dies, obwohl es gemäß Verfassung in der Zuständigkeit der Länder liege, Geflüchtete aufzunehmen, unterzubringen und zu versorgen – “auch in finanzieller Hinsicht”, so das Finanzministerium.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesministerium der

Finanzministerium weist Länder-Kritik bei Flüchtlingskosten zurück

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