Rufe nach internationalen Strafermittlungen gegen Wagner-Gruppe

– Politiker und Menschenrechtsaktivisten fordern internationale Strafverfolgung der Wagner-Gruppe
– Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) möchte Ermittlungen durch den Internationalen Strafgerichtshof
– Neue Anschuldigungen: Wagner-Gruppe soll angeblich 24 exekutiert haben
– Human Rights Watch fordert härteres Vorgehen und gerichtsfeste Untersuchungen
-Direktor Wenzel Michalski sieht zentrale Rolle für Strafermittlungsbehörden

() – Vor dem Hintergrund immer neuer Berichte über Kriegsgräuel, die der russischen paramilitärischen Wagner-Gruppe vorgeworfen werden, fordern Politiker und Menschenrechtsaktivisten eine internationale Strafverfolgung. “Das muss in Den Haag auf den Tisch”, sagte die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), den Sendern RTL und ntv.


Sie sprach sich damit für Ermittlungen gegen die Verantwortlichen durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) aus. “Diese Leute, diese Typen fühlen sich ja sicher”, so Strack-Zimmermann. “Sie müssen wissen, dass wenn sie angeklagt werden, dass wenn sie ihr Land verlassen und in ein freies Land einreisen, dass das das Ende ihres zivilen Lebens ist.” Am Montag waren neue Anschuldigungen gegen die Wagner-Gruppe aufgetaucht, wonach die Söldner angeblich auch bis zu 24 Kinder “exekutiert” haben sollen.

Für die FDP-Politikerin müssen nun dringend die Verantwortlichen ermittelt werden: “Ich glaube, es ist nicht einfach, das lückenlos nachzuweisen”, so Strack-Zimmermann. “Das heißt für uns, dass diese Namen, wenn sie denn bekannt sind, in Den Haag entsprechend wahrgenommen werden, dass Zeugenaussagen, dass Beweise gesammelt werden. Und wenn einer von denen einen Fuß in unser Land setzt, dann müssen sie sofort festgenommen werden.” Auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch fordert ein härteres Vorgehen gegen die Wagner-Gruppe.

“Die Fakten sind da”, sagte Deutschland-Direktor Wenzel Michalski den Sendern RTL und ntv. “Sie müssen jetzt noch gerichtsfest untersucht werden. International aber auch national, auch in Deutschland.” Für HRW kommt den deutschen Strafermittlungsbehörden eine zentrale Rolle dabei zu.

“Es müssten Gerichtsverfahren eingeleitet werden, zum Beispiel in Deutschland. Da müssen jetzt die Anstrengungen der Generalbundesanwaltschaft hingehen.” Als Vorbild könnten Prozesse gegen die Hintermänner des Krieges in Syrien dienen, so Michalski. “Möglichkeiten gibt es in Deutschland, wo zum Beispiel Anfang letzten Jahres in syrische Folterknechte vor Gericht standen, die in Deutschland festgenommen worden sind.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Internationaler Strafgerichtshof

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