Kanzleramt sucht per Ausschreibung neuen Gärtner

  • Bundeskanzleramt sucht Gartenbaubetrieb für der 32.000 Quadratmeter großen Fläche ab 2024
  • Kanzlergarten hat 3.800 Quadratmeter Rasen, 368 Meter Gehölz- und Staudenflächen, 380 Meter Hecken
  • Freiflächen werden für hochrangige Veranstaltungen, wie 60 Staatsbesuche pro Jahr, genutzt
  • Ausschreibung stellt hohe Anforderungen an Gärtner, z.B. wöchentliches Rasenmähen, strenge geometrische Form bei Heckenschnitt
  • müssen minimale Geräusche verursachen, Schallleistungspegel darf 98 Dezibel nicht überschreiten
  • Pflanzenschutzmittel grundsätzlich untersagt, Mitarbeiter müssen strenge Sicherheitsüberprüfung bestehen
  • Kosten der Gartenpflege unbekannt, Bundeshaushalt plant 5,7 Millionen für der Grundstücke und baulichen Anlagen des Kanzleramtes in diesem Jahr

Berlin () – Das Bundeskanzleramt sucht per Ausschreibung einen Gartenbaubetrieb, der ab 2024 die 32.000 Quadratmeter große Fläche der Berliner Regierungszentrale pflegt. Das berichtet die “Bild” (Montagausgabe).


Allein der Kanzlergarten hat fast 3.800 Quadratmeter Rasen, 368 Meter Gehölz- und Staudenflächen und 380 Meter Hecken. Dazu kommen unter anderem mit wildem bepflanzte Innenhöfe, 12 Wintergärten mit subtropischen Bäumen und Farninseln, sowie große Freiflächen mit dutzenden Bäumen, darunter 82 Sumpfeichen. Die Freiflächen des Kanzleramtes würden “für hochrangige Veranstaltungen genutzt”, darunter etwa 60 Staatsbesuche pro Jahr, heißt es in dem Stellengesuch. Deshalb sei ein “sauberer und gepflegter Zustand” Zwang. Die Ansprüche gehen laut Ausschreibung “weit über das übliche Maß” hinaus: Deshalb werden “besonders hohe Anforderungen an Leistungsfähigkeit” der Gärtner gestellt. So muss der Rasen im Frühjahr und Sommer wöchentlich, im Außenbereich mindestens alle 14 Tage gemäht werden. Bei Zier- und Gebrauchsrasen ist die maximale Höhe von 5 Zentimeter “zwingend einzuhalten”. Beim Vertikutieren des Rasens dürfen die Messer nicht mehr als 0,2 cm in den Boden eindringen. Eingesetzte Geräte wie Rasenmäher oder Heckenscheren müssen “möglichst minimale Geräusche verursachen”. Der Schallleistungspegel darf 98 Dezibel nicht überschreiten, damit im Kanzleramt in Ruhe gearbeitet werden kann – hierfür sind “Nachweise vorzulegen”, wie es heißt. Beim Heckenschnitt muss die “strenge geometrische Form” eingehalten werden. “Um eine akkurate Form zu erzielen, ist die Verwendung einer Peilschnur verpflichtend.” Und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist “grundsätzlich untersagt”. Alle im Kanzlergarten eingesetzten Arbeiter müssen sich ferner einer strengen Sicherheitsüberprüfung stellen. Die Kosten der Gartenpflege sind unbekannt. Im Bundeshaushalt sind für die gesamte “Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen” des Kanzleramtes allein in diesem Jahr 5,7 Millionen Euro eingeplant.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeskanzleramt

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