Reporter ohne Grenzen geht wegen Staatstrojaner nach Karlsruhe

– “Reporter ohne Grenzen” (RSF) legt Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner-Einsatz durch den (BND) ein
– Beschwerde richtet sich auch gegen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in
– RSF sieht deutsches Verfassungsschutzgesetz als “echte Gefahr” für investigative Journalisten und ihre Quellen
– Staatstrojaner ermöglichen BND-Überwachung von Journalisten und Kontakt mit Zielpersonen außerhalb Deutschlands
– Ziel der Verfassungsbeschwerde: Artikel-10-Gesetz für verfassungswidrig erklären und Einsatz von Spähsoftware unterbinden

() – Die Menschenrechtsorganisation “Reporter ohne Grenzen” (RSF) hat am Donnerstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die rechtliche Grundlage für den Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch den Bundesnachrichtendienst (BND) eingelegt. Die Beschwerde richte sich zudem gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das am 25. Januar eine Klage von RSF in derselben Sache als unzulässig abgewiesen hatte, wie die Organisation mitteilte.

In seiner jetzigen Form sei das deutsche Verfassungsschutzgesetz eine “echte Gefahr für investigativ arbeitende Medienschaffende und ihre Quellen, und das weltweit”, hieß es zur Begründung. Jeder Journalist, der in extremistischen Kreisen recherchiere, könne durch den BND per Staatstrojaner überwacht werden und habe aktuell praktisch keine , sich auf dem Rechtsweg dagegen zu wehren. Investigative Journalisten, die außerhalb Deutschlands in Kontakt mit Zielpersonen des BND stehen, seien ständig potenziell gefährdet, als unverdächtige Nebenbetroffene ins Visier des Auslandsgeheimdienstes zu geraten. Mittels der als Staatstrojaner bekannten Spähsoftware kann der BND in Smartphones und Computer einer Zielperson eindringen und dort selbst verschlüsselte Nachrichten abrufen.

RSF will mit der Verfassungsbeschwerde erreichen, dass die gesetzliche Grundlage, die dem BND seit Mitte 2021 den Einsatz solcher erlaubt, konkret das Artikel-10-Gesetz, für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt wird.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht

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