Berlin erlaubt Abgabe von polnischen Kampfjets an Ukraine

– Bundesregierung stimmt Reexportantrag der polnischen zu
– Abgabe von fünf Mig-29 Kampfjets aus früheren Beständen der Nationalen Volksarmee
– Polnischer Präsident Duda kündigte Übergabe der Mig-29 an die an
– Überlassungsvertrag zwischen und Polen beinhaltet “Endverbleibsklausel”
– Zweistrahlige Kampfflugzeuge aus den 1970er Jahren, entwickelt in der Sowjetunion

() – Die Bundesregierung hat dem Reexportantrag der polnischen Regierung zur Abgabe von fünf Kampfjets vom Typ Mig-29 aus früheren Beständen der Nationalen Volksarmee zugestimmt. Das teilte das Bundesverteidigungsministerium am Donnerstag mit.


Der polnische Präsident Duda hatte bereits beim Besuch des ukrainischen Präsidenten Selenskyj in Warschau am 5. April angekündigt, sämtliche polnische Mig-29 an die Ukraine zu übergeben. “Der Antrag ging erst heute bei uns ein”, sagte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) am Nachmittag. “Ich begrüße, dass wir in der Bundesregierung gemeinsam diese Entscheidung erzielt haben. Das zeigt: auf Deutschland ist Verlass.”

Mit einem Überlassungsvertrag war im Jahr 2003 zwischen Deutschland und Polen die Abgabe von Mig-29 aus Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee vereinbart worden. Der Vertrag enthält eine sogenannte “Endverbleibsklausel”, die vorsieht, dass eine Weitergabe der Mig-29 an Dritte durch Polen der schriftlichen Zustimmung der deutschen Seite bedarf. Neben den von der übernommenen Mig-29 hat Polen auch von der ehemaligen UdSSR und der ehemaligen Tschechoslowakei gelieferte Flugzeuge dieses Typs im Bestand. Es handelt sich um zweistrahlige Kampfflugzeuge, die in den 1970er Jahren in der Sowjetunion entwickelt wurden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: MiG-29

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