Justizministerium will Accountsperren gegen digitale Gewalt

  • Wiederholte schwere persönliche Angriffe im könnten zu Sperrung von Social-Media-Konten führen.
  • ARD-Hauptstadtstudio berichtet über Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums für ein “Gesetz gegen digitale Gewalt”.
  • Betroffene sollen unter bestimmten Bedingungen Accountsperre per Gericht anfordern können.
  • Das zielt auf “notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum” ab.
  • Rechtliche Hürden für Betroffene sollen abgebaut werden, um Identitäten von Hassposting-Verfassern zu erfahren.
  • Gerichtliche Anordnung könnte IP-Adresse und Nutzungsdaten offenlegen.
  • Messenger-Dienste und Telekommunikationsunternehmen könnten ebenso in die Pflicht genommen werden.

() – Wer wiederholt andere im Internet schwerwiegend persönlich angreift, kann bald wohl mit schärferen Konsequenzen wie etwa der Sperrung von Social-Media-Konten rechnen. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums für ein “Gesetz gegen digitale Gewalt”.


Betroffene von “schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen” sollen “unter gewissen Voraussetzungen” per Gericht eine Accountsperre verlangen können. Das Vorhaben richtet sich gegen “notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum” und soll besonders in solchen Fällen helfen, in denen nicht klar ist, wer hinter einem bestimmten Social-Media-Profil steckt. Eine solche Sperre muss “verhältnismäßig” sein, nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen – etwa die Löschung eines Posts – und “Wiederholungsgefahr” besteht. Der Inhaber eines Accounts soll von der jeweiligen Plattform auf ein Sperrersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben.

Außerdem soll ein Profil “nur für einen angemessenen Zeitraum” gesperrt werden können, heißt es in dem Entwurf. Die Eckpunkte sehen außerdem vor, dass die rechtlichen Hürden für Betroffene abgebaut werden sollen, wenn sie die Identität desjenigen erfahren wollen, der ein Hassposting verfasst hat. So sollen künftig – auf Anordnung eines Gerichts – Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgegeben werden müssen und nicht nur die Netzkonzerne, sondern auch Messenger-Dienste und Telekommunikationsunternehmen in die Pflicht genommen werden, um nachzuvollziehen, wem eine IP-Adresse zugeordnet werden kann.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: -Nutzer

Justizministerium will Accountsperren gegen digitale Gewalt

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH